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Nach dem neuen Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf eine schwangere Frau nicht auf Beförderungsmitteln eingesetzt werden, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Neues Mutterschutzrecht§ 11 MuSchG "Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen"(5) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561
werdenden oder stillenden Mütter ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gesundheitszustand oder ihre körperliche Verfassung. Näheres findet sich in § 13 MuSchG.Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr ist verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
Nach § 3 Absatz 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt Folgendes:„(5) Bei einer Fehlgeburt darf der Arbeitgeber eine Frau nicht beschäftigen, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt,1.bis zum Ablauf von zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche oder2.bis zum Ablauf von sechs Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche oder3 ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 3038
Die Ärztin/der Arzt ist gehalten, die Bescheinigung für das individuelle Beschäftigungsverbot so klar und detailliert zu verfassen, dass sich die Beantwortung Ihrer Frage aus der ärztlichen Bescheinigung ergibt. Im vorliegenden Fall müsste die ärztliche Bescheinigung entsprechend konkretisiert werden.Im Einzelnen:Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen für einen Arbeitsplatzwechsel der betroffenen Arbeitnehmerinnen. Erst wenn auch ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, greift das Beschäftigungsverbot. ...
Stand: 30.05.2025
Dialog: 22523
Im § 16 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) wird zum ärztlichen Beschäftigungsverbot ausgeführt:"(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.(2) Der Arbeitgeber darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
auf einem Beförderungsmittel ausgeübt wird.Ob eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG durch den Arbeitgeber zu ermitteln. ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 17549
Für schwangere Maler- und Lackiererinnen gilt zwar kein betriebliches Beschäftigungsverbot, der Arbeitgeber muss aber die im Mutterschutzgesetz aufgeführten Beschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkeiten beachten. Dazu hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die werdende Mutter über das Ergebnis und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu informieren.Werdende ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
der Nachtarbeit" und 6 "Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit".So darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen (§ 5 Abs.1). Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist auf Antrag zulässig, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt (die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden!)nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
zwingend für Arbeitgeber und Mutter. Liegt die Tätigkeit innerhalb des Arbeitsverhältnisses und ist Erwerbsarbeit zum Nutzen des Arbeitgebers, ist sie unzulässig.Jedoch kann die Mutter auf eigenen Wunsch Betätigungen nachgehen, die in ihrem Interesse sind (z. B. Besuch der Berufsschule, Teilnahme an Prüfungen u. Ä.).Zweifelsfälle sollten direkt mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 10763
begründet, wenn die Arbeitnehmerin die Impfung ablehnt (es gibt in Deutschland keinen Impfzwang). In diesem Fall ist ein Beschäftigungsverbot auf die Dauer der Stillzeit begrenzt. Dem Arbeitgeber ist auf sein Verlangen eine Stillbescheinigung vorzulegen. Eine zeitliche Begrenzung der Stillzeit ist zwar im Gesetz nicht vorgegeben, aber aus medizinischen Gründen wird sie auf maximal 1 Jahr ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
Nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mutterschutzrechtliche Belange von vornherein in seine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit einzubeziehen und die voraussichtlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 MuSchG ihr ein weiteres Gespräch zur persönlichen Anpassung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
und sind nicht in eine Arbeitsorganisation eines Weisungsgebers eingegliedert. Sie haben insoweit keinen Arbeitgeber, dem eine vertragliche Fürsorgeverpflichtung gegenüber der schwangeren oder stillenden Frau zukommt und der die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz zu beachten hat." ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 43318
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.In Bezug auf Ihre Frage nach Nacht- und Sonntagsarbeit sind die §§ 5, 6 MuSchG relevant. Danach dürfen werdende Mütter grundsätzlich nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
Ihre Frage zielt auf die Regelungen des § 11 Absatz 5 Nummer 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ab:"(…) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen (…) sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet,"Unter ständigem Stehen ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
in einer Einrichtung sollte der Arbeitgeber aber zusammen mit dem Betriebsarzt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären bzw. bereits geklärt haben, inwieweit die in der Einrichtung beschäftigten werdenden oder stillenden Mütter besonders vor einem Befall geschützt werden können. Dies hat auch den Hintergrund, dass nur eine eingeschränkte Anzahl von Mitteln für werdende und stillende Mütter zur Bekämpfung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11094
Konzentrationsgrenzen nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung erreicht oder übersteigt, die für die Einstufung eines Gemischs als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch festgelegt sind.Ob im vorliegenden Fall eine Gefährdung der werdenden Mutter durch das Cyanoacrylatklebstoffgemisch vorliegt, muss der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Beurteilung ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Die Tätigkeit kann ganz oder teilweise (partiell) untersagt oder dem Arbeitgeber bestimmte Auflagen erteilt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung der Schwangeren medizinisch noch vertretbar ist.Zur Unterscheidung:Ärztliches Beschäftigungsverbot: Fortsetzen der Tätigkeit (Tätigkeitsbezug) ist alleinige Ursache ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174