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in Kontakt kommt oder kommen kann, die in die Risikogruppe 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) einzustufen sind. Weiterhin liegt eine unverantwortbare Gefährdung für eine stillende Frau oder ihr Kind dann vor, wenn sie Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppe 2 und 3 in Kontakt kommt oder kommen ...
Stand: 23.12.2020
Dialog: 43121
ausreichenden Immunschutz verfügt. (§ 11 Abs. 2 MuSchG) Der Röteln-Virus wird als Tröpfcheninfektion übertragen und kann über den Mutterkuchen auf das Kind übertragen werden. Je früher die Infektion in der Schwangerschaft erfolgt, desto schwerer und häufiger sind die kindlichen Schäden.Deshalb besteht für nicht immune Schwangere beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein gesetzliches ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Ein Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
, die sich negativ auf Schwangere (§ 11 MuSchG) oder Stillende (§ 12 MuSchG) sowie das Kind auswirken können und somit grundsätzlich unzulässig sind.Unter die unzulässigen Tätigkeiten fällt unter anderem der Kontakt zu Biostoffen der Risikogruppen 2 und höher, soweit dieser eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder das Kind darstellt. Eine unverantwortbare Gefährdung liegt insbesondere ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und "die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt schwangere Frauen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz, insbesondere vor Tätigkeiten, die ihre Gesundheit oder die des ungeborenen Kindes gefährden könnten. Die Tätigkeit einer Physiotherapeutin im Rahmen von Hausbesuchen ist aus mehreren Gründen kritisch zu betrachten:Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für die schwangere ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 44127
zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
erfolgt über Tröpfchen und über direkten engen körperlichen Kontakt. Insbesondere der enge körperliche Kontakt beim Stillen begünstigt dann die Virusübertragung von der Mutter auf das Kind. Die mögliche Virusausscheidung in der Muttermilch hat keine praktische Bedeutung. Besonders gefährlich ist insbesondere die Erkrankung der Kleinkinder unter 12 Monaten.Impfung:Die Grundimmunisierung der Kinder gegen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen, d.h. den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
werden:Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution, Gesundheitszustand.Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen nicht hierunter. Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
sein. Die mutterschutzrechtliche Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall Einzelheiten zur Freistellung zum Stillen anordnen (§ 29 Abs.3 Nr.3 MuSchG).Im Leitfaden zum Mutterschutz wird hierzu unter Kapitel 2.4 ausgeführt:"Kehren Sie nach der Geburt Ihres Kindes (nach dem Ende der Schutzfristen oder nach dem Ende Ihrer Elternzeit) in Ihre Beschäftigung zurück, während Sie noch stillen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 42545
vom Betriebsarzt beraten lassen.Hilfestellung leistet hierbei das Merkblatt Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Tieren des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.Der Arbeitgeber ist gemäß § 10 Abs. 2 MuSchG verpflichtet ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
(ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung).Die Gefährdungsbeurteilung muss somit bereits bei Aufnahme der Tätigkeit vorliegen und auch erforderliche Schutzmaßnahmen für eventuell werdende Mütter beinhalten. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
Für werdende Mütter gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 5 dürfen werdende Mütter nicht mehr auf Beförderungsmitteln beschäftigt werden, soweit dies für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Dieses Verbot gilt, sofern die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 17549
Die Tätigkeiten bei der Gebäudereinigung sind vielfältig. Ein Teil dieser Arbeiten wird aus mutterschutzrechtlicher Sicht allerdings als problematisch angesehen. Dies gilt besonders für die Beschäftigung Schwangerer in Bereichen Krankenhausreinigung und Arbeiten in der Bettenstation.Neben Zeitdruck, Nachtarbeit und Arbeiten in beengten Verhältnissen mit anstrengender Körperhaltung kann u ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
muss zumindest sichergestellt sein, dass1. Arbeiten mit infiziertem Material nicht anfallen,2. mit ausreichendem Schutzmaßnahmen gegen Infektionsgefahren gearbeitet wird und3. die Einwirkung von Gefahrstoffen ausgeschlossen ist.Auch kann durch eine sinnvolle Arbeitsplatzgestaltung wie z.B. die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten (z.B. Stehstuhl) der Verbleib von Schwangeren ermöglicht ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Auf die Informationen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weisen wir hin.Daraus ergeben sich hinsichtlich Ihrer Fragen folgende Antworten:AlleinarbeitEine werdende Mutter muss ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779