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zu veranlassen..2. Arten von Beschäftigungsverboten für werdende Mütter Nach dem Mutterschutzgesetz gibt es zwei Arten von Beschäftigungsverboten:Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen ergeben sich ebenfalls aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 MuSchG sind sie geregelt in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16.Hierbei ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
weniger als 500 Gramm betragen hat. Bei einer Fehlgeburt endet der Mutterschutz mit dem Ende der Schwangerschaft. Die Schutzfrist nach der Entbindung tritt somit nicht ein.Jedoch steht Ihnen im Falle einer Fehlgeburt nach der 12 Schwangerschaftswoche ein erweiterter Kündigungsschutz in Form einer Kündigungsschutzfrist von 4 Monaten zu (§ 17 Abs.1 Nr.2 MuSchG). ...
Stand: 27.02.2023
Dialog: 3038
im Unterschied zum § 3 Abs. 1 MuSchG (6 Wochen vor der Geburt) die Beschäftigung nicht zulässig.Das Beschäftigungsverbot des § 3 Abs. 2 MuSchG ist absolut und zwingend (absolutes Beschäftigungsverbot). Beschäftigt der Arbeitgeber die Frau trotzdem, macht er sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig.Auf weitere Informationen zum Mutterschutz unter www.mags.nrw/mutterschutz weisen wir ebenso hin wie auf S. 35ff ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780
veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Gemäß § 14 MuSchG Absatz 2 hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
Mumps:Generell besteht bei Mumps für nichtimmune stillende Mütter die Gefahr, selbst zu erkranken. Bei jungen Frauen kann es in seltenen Fällen zusätzlich noch zu einer Entzündung der Eierstöcke oder der Brustdrüsen (Mastitis) kommen. Die Entzündung der Brustdrüsen hat wiederum negative Auswirkungen auf die Stillfähigkeit.Eine infizierte Mutter kann ihren Säugling infizieren. Die Infektion erfolgt ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
Auf die sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG) kann die werdende Mutter auf eigenen Wunsch verzichten. Sie muss sich dafür ausdrücklich zur weiteren Arbeitsleistung bereit erklären. Diese Erklärung kann von ihr jederzeit widerrufen werden.Die Einhaltung der Schutzfrist nach der Entbindung (8 Wochen, § 3 Abs. 2 MuSchG) hingegen ist grundsätzlich ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 10763
Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Kann die Einhaltung der gemäß § 11 MuSchG verbotenen Tätigkeiten nicht im erforderlichen Rahmen sichergestellt werden, muss ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
ausreichenden Immunschutz verfügt. (§ 11 Abs. 2 MuSchG) Der Röteln-Virus wird als Tröpfcheninfektion übertragen und kann über den Mutterkuchen auf das Kind übertragen werden. Je früher die Infektion in der Schwangerschaft erfolgt, desto schwerer und häufiger sind die kindlichen Schäden.Deshalb besteht für nicht immune Schwangere beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein gesetzliches ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621
der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Für werdende Mütter in einem Krankenhaus sind u.a ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
"unverantwortbaren Gefährdungen" am Arbeitsplatz ausgeschlossen sind. Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist (§ 9 Abs. 2 MuSchG).Das MuSchG nennt jedoch Beispiele zu physischen, psychischen, physikalischen, chemischen und biologischen Gefährdungen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
. bei einer Krankenschwester diagnostizierte Larynxpapillomatose. Sie hatte bei Behandlungen von Papillomatosen assistiert [1].Im Rauch konnten ebenfalls Viren nachgewiesen werden. Die meisten Arbeiten galten dem Humanen Papilloma Virus (HPV); so wurde die DNS dieses Virus mehrfach in Proben von Rauch nachgewiesen, der bei der Laser-Koagulation von Warzen entsteht [2, 3,4,5].Fazit:Eine übliche OP- Raumlüftung ...
Stand: 14.02.2020
Dialog: 43057
Nach § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Kontakt kommen, sodass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Ob eine CMV-negative Schwangere (Beruf unbekannt) mit immunsuprimierten Patienten beschäftigt werden darf, hängt ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137
Rechtsbegriff der unverantwortbaren Gefährdung"Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist." (§ 9 Abs.2 MuSchG) Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
Gemäß § 7 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) hat der Arbeitgeber "eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde."Bei einer mehrtägigen Dienstreise dürfte dies in der Regel nicht möglich ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 42545
Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 42554
Im § 16 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) wird zum ärztlichen Beschäftigungsverbot ausgeführt:"(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.(2) Der Arbeitgeber darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen umzusetzen und der schwangeren oder stillenden Frau ein Gespräch zu weiteren Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG).In der AfMu-Regel (MuSchR) 10.1.01 - Gefährdungsbeurteilung wird unter im Kapitel 3 u.a. ausgeführt:"(3)Der Arbeitgeber ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
MuSchG verankert und können nur von einer Ärztin/einem Arzt attestiert werden. Generelle Beschäftigungsverbote gelten für alle werdenden und stillenden Mütter unabhängig von individuellen Verhältnissen und finden sich in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3 und 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG. Sie sind mit Mitteilung der Schwangerschaft sofort wirksam (vgl. § 10 Abs. 2 S. 1 MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619