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über 10 kg sowie Tätigkeiten, die häufiges Beugen, Strecken oder Arbeiten in Zwangshaltung erfordern. Die Verwirklichung dieser Tatbestände ist hier jedoch zweifelhaft. Allerdings könnte die Arbeit als Physiotherapeutin unter dem Aspekt des von Ihnen angesprochenen Kraftaufwands bei der Tätigkeit eine körperliche Belastung sein, die eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Hinweis ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
. folgende Tätigkeiten generell verboten (§ 11 MuSchG):• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das Heben und Tragen von Lasten per Hand von regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg wie z. B. das Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen auch grundsätzlich die Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang mit infektiösen Patienten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d.h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand unter ergonomisch günstiger Haltung gehoben, bewegt oder befördert ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand unter ergonomisch günstiger Haltung gehoben, bewegt oder befördert werden. ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
gefährdet ist.Folgende Tätigkeiten sind gemäß § 11 MuSchG u.a. generell verboten:• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen von Lasten per Hand (mehr als 5 kg) oder gelegentlich (mehr als 10 kg) wie z.B.: Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen grundsätzlich auch Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
für schwangere Frauen finden sich in § 11 MuSchG (s.u.). Dort ist u. a. konkretisiert, dass hinsichtlich des Hebens und Tragens von Lasten (mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand) ein generelles Beschäftigungsverbot besteht.Weitere Gefährdungen bezüglich schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen in ambulanten Pflegediensten bestehen durch schwere körperliche Arbeiten mit Zwangshaltungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
von Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich 10 kg Gewicht.Arbeiten, die erhebliches Strecken, Beugen, dauerndes Hocken oder eine gebückte Haltung (Zwangshaltung) erfordern.Arbeiten, die mit erhöhten Unfall- und Sturzgefahren verbunden sind.Akkord- und Fließarbeiten.Arbeitszeiten von täglich mehr als 8 ½ Stunden oder 90 Stunden in der Doppelwoche (für Frauen unter 18 Jahre gelten 8 Stunden täglich bzw ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder sti ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
Es ist dem Arbeitgeber verboten, eine schwangere oder stillende Frau mit Tätigkeiten zu beschäftigen, für die keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Dies ergibt sich aus §§ 10 ff. des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).Gemäß § 10 Abs.1 MuSchG hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
Die Pflicht zur Erstellung einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung bei der Beschäftigung werdender und stillender Mütter ergibt sich aus § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung für die werdende oder stillende Mutter zu beurteilen. Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
Ja!Wie Sie dem § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Mutterschutzgesetzes entnehmen können, gibt es eine Reihenfolge der Schutzmaßnahmen. Danach ist bei einer festgestellten Gefährdung für die werdende Mutter zunächst zu prüfen, ob die Arbeitsbedingungen oder die Arbeitszeiten umgestaltet werden können. Ist dies nicht möglich bzw. zumutbar oder können hierdurch die Gefährdungen nicht beseitigt werden, trifft ...
Stand: 06.12.2024
Dialog: 22523
auf einem Beförderungsmittel ausgeübt wird.Ob eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG durch den Arbeitgeber zu ermitteln. ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 17549
Für eine werdende Mutter besteht kein generelles Beschäftigungsverbot in einer Tierarztpraxis. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären, ob er auf Grund der betrieblichen Situation ein Beschäftigungsverbot auf der Grundlage der § 11 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2c Mutterschutzgesetz (MuSchG) für bestimmte Tätigkeiten aussprechen muss. Dabei sollte sich der Arbeitgeber ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln hat, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619
veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Gemäß § 14 MuSchG Absatz 2 hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424