Ergebnisse 1 bis 20 von 68 Treffern
Sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wie auch Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Samstag regulärer Arbeitstag, so dass eine 6-Tage-Woche grundsätzlich zulässig ist. Es gibt allerdings im § 4 Abs.1 MuSchG die Begrenzung, dass Mehrarbeit verboten ist:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
Ihre Frage zielt auf die Regelungen des § 11 Absatz 5 Nummer 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ab:"(…) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen (…) sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet,"Unter ständigem Stehen sind hier Arbe ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
Eine Pflegemutter ist hinsichtlich der mutterschutzrechtlichen Vorgaben wie eine Beschäftigte in einem Familienhaushalt zu betrachten. Das heißt, dass das Mutterschutzgesetz anzuwenden ist und die Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit, Immunstatus etc. eingehalten werden müssen. Die zu betreuenden Kinder müssen eventuell schon während der Schwangerschaft, in jedem Fall aber während der obligatorischen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 19358
der Nachtarbeit" und 6 "Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit".So darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen (§ 5 Abs.1). Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist auf Antrag zulässig, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt (die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden!)nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
Grundsätzlich dürfen schwangere Mitarbeiterinnen Bewohner einer Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen außerhalb des Hauses (bei Spaziergängen, Arztbesuchen usw.) in 1:1 Betreuung begleiten.Aber auch hierbei hat der Arbeitgeber die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zu beachten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber, - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619
beschäftigt werden. In den Paragraphen werden auch Ausnahmen von diesem Verbot genannt.Nach § 28 MuSchG kann die zuständige Aufsichtsbehörde abweichend davon genehmigen, dass die schwangere Arbeitnehmerin auch zwischen 20 und 22 Uhr beschäftigt werden darf. Die Voraussetzungen für Feiertags und Sonntagsarbeit gemäß § 6 Abs. 1 MuSchG liegen vor, wenn: sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Demnach fallen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 20682
gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 13 MuSchG.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
im Unterschied zum § 3 Abs. 1 MuSchG (6 Wochen vor der Geburt) die Beschäftigung nicht zulässig.Das Beschäftigungsverbot des § 3 Abs. 2 MuSchG ist absolut und zwingend (absolutes Beschäftigungsverbot). Beschäftigt der Arbeitgeber die Frau trotzdem, macht er sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig.Auf weitere Informationen zum Mutterschutz unter www.mags.nrw/mutterschutz weisen wir ebenso hin wie auf S. 35ff ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780
Nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mutterschutzrechtliche Belange von vornherein in seine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit einzubeziehen und die voraussichtlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 MuSchG ihr ein weiteres Gespräch zur persönlichen Anpassung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
MuSchG verankert und können nur von einer Ärztin/einem Arzt attestiert werden. Generelle Beschäftigungsverbote gelten für alle werdenden und stillenden Mütter unabhängig von individuellen Verhältnissen und finden sich in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3 und 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG. Sie sind mit Mitteilung der Schwangerschaft sofort wirksam (vgl. § 10 Abs. 2 S. 1 MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
Ihr Arbeitgeber bereits ein Beschäftigungsverbot aussprechen bzw. die entsprechenden Schutzmaßnahmen umsetzen müssen, da das Heben schwerer Lasten unter das betriebliche Beschäftigungsverbot des Mutterschutzgesetzes (§ 11 Abs.5 MuSchG) fällt. Die vorsätzliche oder fahrlässige Falschbeurteilung der Gefährdung für die schwangere Arbeitnehmerin stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 6 MuSchG dar ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber muss bereits vor Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) auch in Bezug auf den Mutterschutz durchführen (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
, der Arbeitgeber jedoch eine gezielte Tätigkeit beabsichtigt, so hat er gemäß § 3 Abs. 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) diesen in eine der Risikogruppen 1 bis 4 einzustufen. Dabei ist folgendes zu beachten:Kommen für die Einstufung mehrere Risikogruppen in Betracht, ist der Biostoff in die höchste infrage kommende Risikogruppe einzustufen.Viren, die bereits beim Menschen isoliert wurden, sind mindestens ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Gemäß § 7 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) hat der Arbeitgeber "eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde."Bei einer mehrtägigen Dienstreise dürfte dies in der Regel nicht möglich sein. Die mutterschut ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 42545
zu veranlassen..2. Arten von Beschäftigungsverboten für werdende Mütter Nach dem Mutterschutzgesetz gibt es zwei Arten von Beschäftigungsverboten:Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen ergeben sich ebenfalls aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 MuSchG sind sie geregelt in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16.Hierbei ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
zum genetischen Risiko für den Menschen zu erwarten ist.Ein Momentanwert von 100 ml/m³ (180 mg/m³) sollte nicht überschritten werden." Auch fordert bereits die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV unter § 7 Abs. 1 für alle Beschäftigungen:"Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
Der Einsatz einer Altenpflegerin fällt in der Regel nicht unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen... sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreit ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
die Möglichkeit haben, sich auf einer geeigneten Sitzgelegenheit kurzfristig auszuruhen.Werdenden und stillenden Müttern ist während der Pausen und, soweit es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit zu ermöglichen, sich auf einer Liege in einem geeigneten Raum hinzulegen und auszuruhen (siehe Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A 4.2 Punkt 6).Sonn ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779