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In allen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist zu dieser Frage nichts ausgeführt. Nach eben diesen Vorschriften ist aber der Arbeitgeber der Normadressat aller Regelungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-). Er ist in der Organisationsverpflichtung; er muss die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen durchführen usw. Daher braucht auch die Gefährdungsbeurteilung nicht unterschrieben zu werden, ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
Das Arbeitsschutzgesetz im Allgemeinen und die Betriebssicherheitsverordnung im Speziellen fordern vom Arbeitgeber die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument, um systematisch die möglichen Gefahren, die mit der Benutzung z. B. eines Arbeitsmittels einhergehen, zu betrachten und angemessene, dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der allgemein ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 6180
Für diese Arbeiten gibt es eine spezielle Handlungshilfe; z. B. die DGUV Information 203-063 (bisher: GUV-I 8755) „Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Abwasserentsorgungsbetrieben“.Der Arbeitgeber hat entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und Gefahrstoffverordnung - GefStoffV eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei kann das berufsgenossensch ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 5602
Die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG . Die Aspekte der Gefährdungen, die sich durch die nachgeordneten Verordnungen (wie z.B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.) ergehen, sollen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bearbeitet werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist nur dann ein er ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 13760
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bilschirmarbeitsverordnung, u.s.w..Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Aufgabe des Betriebsarztes ist es nach ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Nach dem Arbeitschutzgesetz - ArbSchG trägt der Arbeitgeber grundsätzlich für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer, die bereitgestellten Maschinen gemäß Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und die genutzten Räumlichkeiten gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Die Verantwortung verbleibt stets beim Arbeitgeber oder bei dem von ihm mit der Über ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 13454
Die Verpflichtung für Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz gliedert sich in die Unterpunkte- Gefährd ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 6662
Die von Ihnen gestellte Frage ist sinngemäß auf alle Rechtsvorschriften anwendbar, in denen Gefährdungsbeurteilungen gefordert werden, wie z. B. nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, aber auch für den Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.Allgemein gilt: Der Arbeitgeber darf sich fachkundiger Personen bedienen, die in seinem Auftr ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
Wie von Ihnen beschrieben, sind Sie beim Unternehmer selbst angestellt. Es besteht das im Arbeitsschutzgesetz beschriebene "Arbeitgeber-Beschäftigtenverhältnis". Insofern muss eine Gefährdungsbeurteilung auch für die Tätigkeiten der interne SiFa erstellt werden (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Vorschriften, die die SiFa aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse hier ausnehmen, existieren nicht. Da ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
In der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss u.a. das "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten werden (§ 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sofern man hierzu Rechtsquellen heranzieht, ist es sinnvoll, diese kurz anzugeben. Dies erleichtert die Arbeit bei zukünftigen Überarbeitungen der Gefährdungsbeurteilung und lässt für jedermann die Beurteilungsgrundlage erkennen. Zumindest dort, ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 12013
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert werden. Sie sollen die für ih ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
Nach gängiger derzeitiger Rechtsauffassung sind ehrenamtlich Tätige keine Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Allerdings wird sowohl in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als auch in der Biostoffverordnung (BioStoffV) der Begriff des Beschäftigten sehr weit gefasst, so dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Umgang mit Desinfektionsmitteln) oder biologis ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084
Nach § 6 Absatz 11 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.Konkretisiert werden die Anfo ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4153
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Er ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfe ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B. "El ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
Ja, die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sowie die Ergebnisse aus den Ermittlungspflichten und die getroffenen Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- können in einem Dokument zusammengefasst werden.Das ArbSchG sieht von sich aus bereits die Ermittlung aller Gefährdungen und die Dokumentation der Ergebnis ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
Eine besondere Qualifikation für externe Dienstleister ist im Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG nicht definiert.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Die Aufsichtsbehörden werden allerdings die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentatio ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen festschreibt. Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sich die potentiellen Gefahren im Betrieb bewusst zu machen, diese zu dokumentieren und daraus den entsprechenden Handlungsbedarf abzulei ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 16658
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- Aufgabe des Arbeitgebers. Beim Werksvertrag bleibt der Nachunternehmer Arbeitgeber für seine Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilung ist damit ausschließlich seine Angelegenheit (vgl. Factsheet 80 der OSHA . Auf die Regelungen der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (insbesondere § 5 - Vergabe von Aufträgen) weisen wir ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 11332