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Welche Qualifikation muss ein Dienstleister haben, der Gefährdungsbeurteilungen erstellt?

KomNet Dialog 2691

Stand: 02.02.2023

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

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Frage:

Eine externe Dienstleisterin ohne technische Ausbildung, bisherige Tätigkeit Moderation und Promotion, beabsichtigt in Betrieben die Installation der Gefährdungsbeurteilung anzustoßen. Ist für diese Tätigkeit - um mit Unternehmen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsmedizinern auf gleichem Niveau sprechen zu können - eine technische Ausbildung und zusätzliche Qualifikation erforderlich (ASiG, UVV etc)? Wenn eine Qualifikation im Arbeitsschutz erforferlich ist, muss die dann qualitätsgesichert sein?

Antwort:

Eine besondere Qualifikation für externe Dienstleister ist im Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG nicht definiert.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Die Aufsichtsbehörden werden allerdings die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach Qualitätskriterien prüfen und ggf. monieren. Im eigenen Interesse sollte der Arbeitgeber deshalb die Aufträge an qualifizierte Personen vergeben.

Auf die GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation weisen wir hin.