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Ist es möglich, die Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung in einem Dokument zu erstellen?

KomNet Dialog 2229

Stand: 03.03.2020

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

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Frage:

Ist es möglich, die Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung in einem Dokument zu erstellen?

Antwort:

Ja, die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sowie die Ergebnisse aus den Ermittlungspflichten und die getroffenen Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- können in einem Dokument zusammengefasst werden.


Das ArbSchG sieht von sich aus bereits die Ermittlung aller Gefährdungen und die Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Maßnahmen vor. Insofern nehmen die weiteren Verordnungen diesen Grundsatz nur noch einmal auf und weisen auf besondere Punkte hin, die zu beachten sind. Vorgaben an die Form der Dokumentation gibt es nicht. Aus praktischer Sicht empfiehlt es sich, gleichartige Gefährdungen und Gegenmaßnahmen aus diesen Rechtsbereichen in einem Dokument zusammenzufassen, wie z. B.


- Gefährdung durch fehlende Unterweisungen

- Durchführung von Unterweisungen nach - GefStoffV - BetrSichV - weiteren Verordnungen etc.

- Festlegung der Verantwortlichen und der Termine.

- Dokumentation der Durchführung der Maßnahme und der Wirksamkeitskontrolle


Weiteres Dokumentationsmaterial wie z. B. Prüflisten für Maschinen und überwachungsbedürftige Anlagen nach der BetrSichV oder Gefahrstoffkataster, Messprotokolle, Explosionsschutzdokumente etc. nach GefStoffV sollten in Unterordner geheftet werden, um hier einen guten Überblick zu behalten.