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Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen festschreibt. Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sich die potentiellen Gefahren im Betrieb bewusst zu machen, diese zu dokumentieren und daraus den entsprechenden Handlungsbedarf ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 16658
Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht. So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte. Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung, ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann, wenn Pflic ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeitsabläufe in Betrieben, also auch z.B. Wartungen, Instandhaltungen und Reparaturen etc. zu berücksichtigen. Eine "arbeitsablauforientierte" Gefährdungsbeurteilung in dem Sinne, dass alle diese Tätigkeiten abdeckend erfasst werden, ist also gesetzeskonform. In einigen Hilfsmitteln wird auch der Begriff "objektbezogene Gefährdungsbeurteilung" verwendet. Dieser Begriff ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
Die von Ihnen gestellte Frage ist sinngemäß auf alle Rechtsvorschriften anwendbar, in denen Gefährdungsbeurteilungen gefordert werden, wie z. B. nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, aber auch für den Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.Allgemein gilt: Der Arbeitgeber darf sich fachkundiger Personen bedienen, die in seinem ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Dazu gehören auch nicht gewöhnliche Arbeitszustände, die zu Unfällen oder zu Beeinträchtigung der Gesundheit führen können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hierbei unerheblich. S ...
Stand: 13.05.2025
Dialog: 44123
. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten."Dieser Text legt nahe, daß keine Einzelperson über das erforderliche Fachwissen verfügt, um allein alle Arbeitsschutzprobleme in einem großen Betrieb bearbeiten zu können.Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist damit nicht ausschließlich Sache von Fachkräften für Arbeitssicherheit.Das Fachwissen der Personen ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 24854
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen, s ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert werden. Sie sollen die für ih ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153
, auch durch andere Bereiche. In der Praxis haben viele Betriebe bereits die Gefährdungsbeurteilung insbesondere für die physischen Faktoren erstellt und müssen nun die psychischen Gefährdungen nachbeurteilen, sei es, dass dieser Faktor nicht bekannt war oder die passenden Beurteilungshilfen fehlten. Es gibt dabei keine Verpflichtung, psychische Belastungen in einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung zu behandeln ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
Eine Gefährdungsbeurteilung wird betriebsintern dazu verwendet, die Sicherheit von Arbeitsplätzen zu überprüfen, Schutzmaßnahmen festzulegen oder auch durchgeführte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren.Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich- in freier Form- zu dokumentieren.Die Aktualität von Gefährdungsbeurteilungen ist regelmäßig (z.B. jährlich) zu prüfen. Nachdem Neuerungen, Umbau ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 21687
haben die Arbeitgeber sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen (§ 8 Abs. 1 ArbSchG).Gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG müssen sich die Arbeitgeber vergewissern, dass die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer ...
Stand: 17.02.2018
Dialog: 25937
Erfahrungen systematisch zu bündeln und zu evaluieren ist eine Aufgabe, die noch geleistet werden müßte. Wie bereits in der Fragestellung anklingt, sind die Beschäftigten durch ihre oftmals langjährigen Erfahrungen am Arbeitsplatz die Fachleute auch für die Gefährdungs- und Belastungssituation. Wenn es gelingt, eine für Probleme des Arbeitsschutzes offene und konstruktive Atmosphäre im Betrieb zu schaffen ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 171
im Betrieb zu prüfen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist demnach nicht angemessen durchgeführt, wenn• die betriebliche Gefährdungssituation offensichtlich unzutreffend bewertet wurde,• wesentliche Gefährdungen des Arbeitsplatzes/der Tätigkeit nicht ermittelt worden sind, • wesentliche Arbeitsplätze/Tätigkeiten nicht beurteilt wurden, • besondere Personengruppen nicht berücksichtigt wurden,• Maßnahmen ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 13760
Es ist ausreichend, wenn in der Gefährdungsbeurteilung auf die Arbeitsanweisungen verwiesen wird.Grundsätzliche Vorgaben zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber "über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis ...
Stand: 09.08.2020
Dialog: 43246
In der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss u.a. das "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten werden (§ 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sofern man hierzu Rechtsquellen heranzieht, ist es sinnvoll, diese kurz anzugeben. Dies erleichtert die Arbeit bei zukünftigen Überarbeitungen der Gefährdungsbeurteilung und lässt für jedermann die Beurteilungsgrundlage erkennen. Zumindest ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 12013
.arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,4.Beamtinnen und Beamte,5.Richterinnen und Richter,6.Soldatinnen und Soldaten,7.die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.Da es sich bei den von Ihnen genannten Personen im Regelfall nicht um Beschäftigte im Sinne des ArbSchG handelt, muss für diese ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 43065
Eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist vorzunehmen für Tätigkeiten, die von besonders schutzbedürftigen Personen ausgeführt werden, zum Beispiel von Beschäftigten mit Behinderung, werdenden und stillenden Müttern, Auszubildenden, Berufseinsteigern oder Leiharbeitnehmern. Für Jugendliche und Schwangere muss eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden (§ 28a JArbSchG ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 25211