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Wie kann man Mitarbeiter bei der Bewertung der Arbeitsplätze einbeziehen?

KomNet Dialog 171

Stand: 02.02.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

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Frage:

Nach der Devise .Jeder ist sein eigener Fachmann. können Mitarbeiter die Belastungssituation am eigenen Arbeitsplatz am besten beschreiben. Wie kann man Mitarbeiter bei der Bewertung einbeziehen? Welche Beteiligungsmodelle sind am besten geeignet?

Antwort:

Die Wirkung der Partizipationsmöglichkeiten von Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist bisher nicht systematisch untersucht und evaluiert worden. Daher kann hier nicht auf empirisch abgesicherte Ergebnisse verwiesen werden. Solche Ergebnisse sind derzeit nicht verfügbar.

Allerdings gibt es inzwischen zahlreiche betriebliche Vorhaben, wo die Umsetzung des beteiligungsorientierten Arbeitsschutzes in Projektform erprobt wird. Solche Vorhaben werden beispielsweise von verschiedenen Krankenkassen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung, von Hochschulen, arbeitswissenschaftlichen und arbeitsorientierten Instituten initiiert und begleitet. Die Erfahrungen, die hier gewonnen und dokumentiert werden, sind eher qualitativer Natur. Diese Erfahrungen systematisch zu bündeln und zu evaluieren ist eine Aufgabe, die noch geleistet werden müßte.

Wie bereits in der Fragestellung anklingt, sind die Beschäftigten durch ihre oftmals langjährigen Erfahrungen am Arbeitsplatz die Fachleute auch für die Gefährdungs- und Belastungssituation. Wenn es gelingt, eine für Probleme des Arbeitsschutzes offene und konstruktive Atmosphäre im Betrieb zu schaffen, erhalten Sie durch direkte Mitarbeiterbefragung in aller Regel wichtige Hinweise auf Über-/Unterforderungen und ähnliche Gefährdungen, die durch eine Begehung/ Beurteilung durch einen Arbeitsplatzanalytiker nicht zu erwarten sind. Wie die Mitarbeiterbeteiligung bei der Analyse und Bewertung der Arbeitsbedingungen im Einzelfall aussieht, hängt in hohem Maße von den betrieblichen Gegebenheiten und dem gewählten Verfahren ab.

Neben der schon angesprochenen wichtigen eigenen Erfahrungen der Mitarbeiter scheint es sinnvoll, eine in Arbeitsschutzbelangen kundige Person - hier bieten sich Betriebsarzt/Sicherheitsfachkraft an - einzubinden. Diese wiederum beziehen den Mitarbeiter in geeigneter Form ein.

Ganzheitliche Instrumente zur Gefährdungs- und Belastungbeurteilung beinhalten sowohl Verfahrensteile, die durch geschulte Arbeitsplatzanalytiker (z.B. Sicherheitsfachkraft) bearbeitet werden, als auch solche, in denen der Mitarbeiter eine Einschätzung der Arbeitsbedingungen vornehmen kann. Wie dies im einzelnen geschieht, hängt in hohem Maße von gewählten Verfahren ab.

Ein Verfahren, das von der Arbeitsschutzverwaltung NRW zusammen mit der Ruhr-Universität Bochum entwickelt und erfolgreich getestet wurde, ist ”SIGMA - Screening Instrument zur Bewertung und Gestaltung von menschengerechten
Arbeitstätigkeiten”. Eine Beschreibung von ”SIGMA” und wesentliche Erhebungslisten hieraus sind im Internet bei der BAuA erhältlich.