Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Muss für jede Betriebsstätte eines Unternehmens eine eigene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?

KomNet Dialog 25969

Stand: 19.02.2016

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Favorit

Frage:

Muss für jede Betriebsstätte eines Unternehmens eine eigene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?

Antwort:

Der  § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein  aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht.
So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte.

Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung usw.  jedoch spezifische Betrachtungen in der Gefährdungsbeurteilungen fordern,  ist unwahrscheinlich, dass Gleichartigkeit von Tätigkeiten in verschiedenen Betriebsstätten unterstellt werden kann: die Gefährdungen bei Tätigkeiten ergeben sich immer im Wirkzusammenhang mit der Arbeitsumgebung (Räume, Gebäude), mit Arbeitsmitteln (ihrem Zustand und Prüfstatus), ggf. mit besonderen Personengruppen (Alter, Erfahrung), selbst z.B. aus der Kommunikation innerhalb einer Arbeitsgruppe.

Insofern bleibt nur vorstellbar, dass für jede Betriebsstätte die eigene Gefährdungsbeurteilung (GFB) erforderlich ist, auch wenn grundsätzliche GFB-Elemente einer Tätigkeit auf jede Betriebsstätte übertragen werden können.