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Die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG . Die Aspekte der Gefährdungen, die sich durch die nachgeordneten Verordnungen (wie z.B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.) ergehen, sollen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bearbeitet werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist nur dann ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 13760
Es ist ausreichend, wenn in der Gefährdungsbeurteilung auf die Arbeitsanweisungen verwiesen wird.Grundsätzliche Vorgaben zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber "über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis ...
Stand: 09.08.2020
Dialog: 43246
Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht. So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte. Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
wird die Vorlage ggf. schriftlich mit einer gewissen Frist anfordern. Die unmittelbare Einsichtnahme kann zwar prinzipiell im Rahmen der Unterstützungspflichten des Arbeitgebers gefordert werden, ist aber nicht explizit im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- gefordert. ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
In § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln hat, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Nach § 2 Absatz 2 ArbSchG sind Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes:1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3 ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 43065
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten nur zum Teil für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Familienhaushalten.Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG gilt nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten (§ 1 Abs. 2 Satz 1). Die Ausnahme für Hausangestellte entspricht Art. 3 a) der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie.Da die in privaten Haushalten beschäftigten Personen ...
Stand: 02.02.2022
Dialog: 13684
und Kosten. Der Arbeitgeber schafft im Betrieb durch die Verwendung einer Handlungshilfe die notwendige Transparenz und signalisiert den Beschäftigten, dass er ihre Sicherheit und Gesundheit ernst nimmt. Durch das systematische Vorgehen nach einer Handlungshilfe wird dem Arbeitgeber gegenüber den Aufsichtsdiensten der Nachweis erleichtert, dass er seinen Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz nachgekommen ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 1179
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bilschirmarbeitsverordnung, u.s.w..Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Aufgabe des Betriebsarztes ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
Die psychischen Belastungen sind immer zu betrachten. Für uns sind keine Fälle vorstellbar, in denen speziell auf die Dokumentation verzichtet werden kann. Siehe hierzu auch den Leitfaden "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA. Dort ist in der Einführung u. a. folgendes nachzulesen:"Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42326
geregelt. Gleichwohl hat der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 43869
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Insofern gibt es im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und den darauf gestützten Verordnungen keine Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Gefährdungen beurteilt und bearbeitet werden müssen. "Regelkonform" wäre also auch eine zeitlich unabhängige Bearbeitung ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei ...
Stand: 17.02.2018
Dialog: 25937
In allen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist zu dieser Frage nichts ausgeführt. Nach eben diesen Vorschriften ist aber der Arbeitgeber der Normadressat aller Regelungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-). Er ist in der Organisationsverpflichtung; er muss die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen durchführen usw. Daher braucht auch die Gefährdungsbeurteilung nicht unterschrieben ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
Gefährdungen entsprechend § 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- zu ermitteln, welche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 erforderlich sind. Konkretisiert wird die DGUV Vorschrift 1 durch die DGUV Regel 100-001. Fazit: Die Patienten sind zwar keine Beschäftigten im Sinne des ArbSchG, aber Versicherte im Sinne des SGB VII. Somit gelten für Sie die Unfallverhütungsvorschriften. Über die DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23301
Die Wirkung der Partizipationsmöglichkeiten von Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist bisher nicht systematisch untersucht und evaluiert worden. Daher kann hier nicht auf empirisch abgesicherte Ergebnisse verwiesen werden. Solche Ergebnisse sind derzeit nicht verfügbar. Allerdings gibt es inzwischen zahlreiche betriebliche Vorhaben, wo die Umsetzung des beteiligungsorientierten ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 171
Die von Ihnen gestellte Frage ist sinngemäß auf alle Rechtsvorschriften anwendbar, in denen Gefährdungsbeurteilungen gefordert werden, wie z. B. nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, aber auch für den Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.Allgemein gilt: Der Arbeitgeber darf sich fachkundiger Personen bedienen, die in seinem ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429