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Ist für eine Haushaltshilfe (Minijob) eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?
KomNet Dialog 13684
Stand: 02.02.2022
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Frage:
Ist für eine Haushaltshilfe (Minijob, 12 Stunden im Monat) eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich? Ist diese Haushaltshilfe regelmäßig zu unterweisen? Wo findet man hierzu genauere Informationen?
Antwort:
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten nur zum Teil für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Familienhaushalten.
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG gilt nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten (§ 1 Abs. 2 Satz 1). Die Ausnahme für Hausangestellte entspricht Art. 3 a) der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie.
Da die in privaten Haushalten beschäftigten Personen aber über die Unfallversicherungsträger unfallversichert und damit auch die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden sind, finden über diesen Weg Anforderungen in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungspflichten Eingang. Nach § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer (Arbeitgeber) "die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen." Dazu zählt dann auch die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung gemäß ArbSchG.
Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung und notwendiger Unterweisung finden sich auch in den §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 1.
Auf die Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung der DGUV weisen wir hin.