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KomNet-Wissensdatenbank

Zählen psychische Gefährdungen nun bei allen Tätigkeiten zu den "wesentlichen" Gefährdungen?

KomNet Dialog 42326

Stand: 26.06.2018

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

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Frage:

In zahlreichen Schriften (z.B. GDA Leitlinie Gefährdungsbeurteilung) wird gefordert, dass nur die "wesentlichen" Gefährdungen einer Tätigkeit zu ermitteln und zu bewerten, sowie geeignete Maßnahmen zu treffen sind; und dies alles zu dokumentieren ist. Seit 2013 müssen auch psychische Belastungsfaktoren bei der Gefährdungsbeurteilung mit berücksichtigt werden. Heißt dies nun automatisch, dass psychische Gefährdungen nun bei allen Tätigkeiten zu den "wesentlichen" Gefährdungen zählen oder sind Fälle denkbar, in denen speziell auf die Dokumentation verzichtet werden kann, da die psychischen Gefährdungen für diese Fälle keine "wesentliche" Gefährdung darstellen?

Antwort:

Die psychischen Belastungen sind immer zu betrachten. Für uns sind keine Fälle vorstellbar, in denen speziell auf die Dokumentation verzichtet werden kann. Siehe hierzu auch den Leitfaden "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA. Dort ist in der Einführung u. a. folgendes nachzulesen:


"Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (vgl. § 5 ArbSchG). Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6).


Psychische Belastung1 bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz oder die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist genauso wenig denkbar und wünschenswert wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung. Psychische Belastung ist daher wertneutral zu verstehen. Ähnlich wie bestimmte Arten und Ausprägungen körperlicher Belastung gesundheitsgefährdend sein können, kann auch die psychische Belastung bei der Arbeit gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben, zum Beispiel bei andauerndem hohen Zeit- und Leistungsdruck oder bei ungünstig gestalteter Schichtarbeit. Daher ist es erforderlich, psychische Belastungen der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

..."