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, daher personenscharf. Die mit den Pflichten beauftragte Person erhält also diese Arbeitgeberaufgaben, muss sie also auch wahrnehmen. Veränderungen in der Aufgabenerledigung auf der gleichen Ebene sind, abhängig von den Gepflogenheiten im Arbeitsumfeld, sicher im Einvernehmen möglich. Die Übertragung von Arbeitgeberaufgaben an andere muss dann aber mit Zustimmung des Vorgesetzten geändert werden, da der Vorgesetzte ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
Frage 1: Ist es rechtlich zulässig, dass freiberuflich tätige Personen als Führungskräfte mit Personalverantwortung eingesetzt werden und damit weisungsbefugt sind? Das Arbeitsschutzgesetz enthält – bis auf die Zuverlässigkeit und Fachkunde – keine Begrenzung des Kreises von Personen, die zu besonders beauftragten Personen nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz auserkoren werden können. Maßstab ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Ja.In § 18 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
Verantwortungsbereiches fürsorge- und verkehrssicherungspflichtig. Auch sein Auftraggeber als 1. Auftragnehmer muss darauf achten, dass er in seinem Verantwortungsbereich wirksam Sicherheit und Gesundheitsschutz betreibt. Hier ist die Zusammenarbeit, wie es der § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert (unterrichten, abstimmen, anweisen, vergewissern), notwendig. Die Pflicht zur Zusammenarbeit trifft ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
übertragenen Pflichten sind personengebunden und nicht mit Stellen verknüpft. Mit einzelnen Funktionen, wie zum Beispiel der Stellvertretung des Arbeitgebers, ist die Pflicht direkt verknüpft (s. § 13 Abs.1 ArbSchG). In allen anderen Fällen muss dies im Einzelfall erfolgen. Wie das im Unternehmen organisiert wird, ob bestimmte Arbeitgeberaufgaben, z.B. fest mit einzelnen Funktionen verknüpft werden (z. B ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Beauftragten (i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 5 oder § 13 Abs. 2 ArbSchG) - muss zur (Weiter-)Übertragung von Pflichten die entsprechende Befugnis eingeräumt werden. Das Gesetz begrenzt den Kreis der Adressanten einer Pflichtenübertragung nicht. In Betracht kommen ebenso Führungskräfte der mittleren und unteren Ebene, aber auch Vorarbeiter und letztlich jeder Arbeitnehmer, wenn die Übertragung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
Anforderungen an den Betrieb von Schwimmbecken, welches Beschäftigten zur Verfügung gestellt wird, ergeben sich neben dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention aus der DGUV Regel 107-001 - Betrieb von Bädern .Die Regel sieht vor, dass für Schwimmbäder bestimmter Größe Aufsichtsräume und Erste-Hilfe-Räume eingerichtet sein müssen (Nr. 4.3). Die Nr ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 13440
Die grundsätzlichen Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Analoge Regelungen finden sich in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, u. a. in § 8 der DGUV Vorschrift 1 und Kap. 2.7 der DGUV Regel 100-001.Nach dem ArbSchG hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen. Dazu gehören auch alle ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
Der Arbeitgeber für das Dachdeckerunternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-) durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich in diesem Fall auch auf die Tätigkeit des Mitarbeiters bei der Arbeit auf Dächern beziehen, wobei wechselnde Einsatzorte und die generell möglichen Gefährdungen mitbetrachtet werden müssen. Somit ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 6265
das Vorschlagsrecht nach Satz 1 zu. Lehnt der Arbeitgeber oder das zuständige Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs den Vorschlag ab, so ist dies den Vorschlagenden schriftlich mitzuteilen und zu begründen; der Betriebsrat erhält eine Abschrift."Ist ein Zustand nicht sicherheitsförderlich und die Gesundheit gefährdet, sind die Mängel dem Schulträger zu melden und auf Beseitigung zu drängen ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Die Anforderungen werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme, nach jeder Montage und/oder wiederkehrenden Prüfungen erfüllt ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362
1. Das Thema Arbeitssicherheit muss auch in der Kirche ein großes Thema sein. In Deutschland arbeiten allein in den Gemeinden, Einrichtungen und Verwaltungen der evangelischen Kirche ca. 220.000 Menschen. Dort sind pro Jahr über 1.000 Arbeitsunfälle mit teilweise schwerwiegenden Folgen zu beklagen.Die Arbeitsschutzvorschriften richten sich in erster Linie an den Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472
Eignung der/des Beauftragten. Zuverlässig ist, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der zugewiesenen Arbeitsschutzaufgaben geeignet ist. Sie/er muss also die Bedeutung der Aufgabe erfassen, diese gewissenhaft wahrnehmen und die notwendige Durchsetzungskraft und Kooperationsbereitschaft besitzen, um den Arbeitsschutz ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
/ Unternehmer seine Mitarbeiter in diesem Bereich / an diesen Maschinen nicht Arbeiten lassen. Aus Sicht des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber die Benutzung unsicherer Geräte (Arbeitsmittel, Einrichtungen, etc.) im Betrieb untersagen, bzw. das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf abbrechen (§ 4 BetrSichV und § 11 der DGUV Vorschrift 1(bisher: BGV A 1)). Die Beschäftigten haben daran ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
". "Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben." (§ 8 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz). Auch § 5 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 ist relevant. Hier wird folgendes bestimmt ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung der Arbeitgeber zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung auf ihn übertragen hat. Maßgeblich für den Umfang der Entscheidungskompetenz, die der Arbeitgeber dem Beauftragten einräumen muss, ist die Art und der Inhalt der damit verbundenen Pflichten. Erforderlich ist in jedem Fall, dass der Beauftragte über ausreichende sachliche, personelle ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650