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auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung der Arbeitgeber zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung auf ihn übertragen hat. Maßgeblich für den Umfang der Entscheidungskompetenz, die der Arbeitgeber dem Beauftragten einräumen muss, ist die Art und der Inhalt der damit verbundenen Pflichten. Erforderlich ist in jedem Fall, dass der Beauftragte über ausreichende sachliche, personelle ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
kann der Unternehmer im Zweifel beweisen, dass die Aufgaben übertragen wurden und die beauftragte Person ordnungsgemäß bestellt ist. Inhaltlich verlangt die Pflichtenübertragung dassdie übertragenen Unternehmerpflichten hinreichend genau nach Art und Umfang umschrieben sind,der beauftragten Person die erforderlichen Handlungs- und Entscheidungskompetenzen (insbesondere organisatorischer, personeller und finanzieller ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
geeignet ist, die Arbeitsschutzaufgaben zu übernehmen. Dazu ist erforderlich, dass „der Beauftragte auf Grund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist“. Fachkunde hat, wer über die theoretischen Kenntnisse, praktischen Fertigkeiten und hinreichende Erfahrung verfügt. Die fachliche Qualifikation muss ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
Anlagenverantwortliche übernimmt nicht die Verantwortung des Unternehmers im gesamten Bereich der elektrischen Anlage. Er ist für die Anlagenteile verantwortlich, die zur Arbeitsstelle gehören.Ein Arbeitsverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Falls erforderlich kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 6337
der Arbeitsschutzaufgabe organisatorisch geeignet und sinnvoll ist. Mit der Pflichtenübertragung übernimmt der Beauftragte Verantwortung für die ihm übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz. Der Vorgesetzte bleibt dennoch dafür verantwortlich, dass derjenige, dem die Pflichten übertragen wurden, auch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, Befugnisse über finanzielle Mittel und Weisungen erhalten hat, um ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG, bezogen auf die Fachkundeanforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit - die allerdings nicht mit der beauftragten Person nach § 13 Abs. 2 ArbSchG zu verwechseln ist). Unter Umständen ist auch ein Fachkundenachweis erforderlich (vgl. z.B. § 20 Sprengstoffgesetz - SprengG).Hinweis:Als fachkundige Personen, die den Arbeitgeber bei der Duchführung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 5738
. (zu finden über www.dguv.de/publikationen)Hieraus ergibt sich, dass eine Pflichtenübertragung auf zuverlässige und fachkundige Personen möglich ist. Hier sollte beachtet werden, dass diese auch realistisch ist. Maßgebend für die Übertragung der Pflichten ist, dass derjenige über ausreichende sachliche, personelle und organisatorische Mittel verfügt und befugt ist, die erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG und der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV hat jeder Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
Eignung der/des Beauftragten. Zuverlässig ist, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der zugewiesenen Arbeitsschutzaufgaben geeignet ist. Sie/er muss also die Bedeutung der Aufgabe erfassen, diese gewissenhaft wahrnehmen und die notwendige Durchsetzungskraft und Kooperationsbereitschaft besitzen, um den Arbeitsschutz ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
, daher personenscharf. Die mit den Pflichten beauftragte Person erhält also diese Arbeitgeberaufgaben, muss sie also auch wahrnehmen. Veränderungen in der Aufgabenerledigung auf der gleichen Ebene sind, abhängig von den Gepflogenheiten im Arbeitsumfeld, sicher im Einvernehmen möglich. Die Übertragung von Arbeitgeberaufgaben an andere muss dann aber mit Zustimmung des Vorgesetzten geändert werden, da der Vorgesetzte ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
sind neben dem Arbeitgeber1.sein gesetzlicher Vertreter,2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,3.der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,4.Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,5.sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
“ (Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG) oder „besonders Beauftragter“ (Abs. 1 Nr. 5 ArbSchG) ersetzt bzw. ergänzt werden." ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
- ArbSchG ist aufgeführt, wer neben dem Arbeitgeber für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich ist:"1. sein gesetzlicher Vertreter, 2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
Der Subunternehmer führt im Auftrag eines Auftragnehmers (z. B. Generalunternehmer) eine vertraglich fest umschriebene, selbständige und eigenverantwortliche Leistung aus. Fachlich, personell und maschinell muss er die gleichen Anforderungen erfüllen, die an den Auftragnehmer (hier jetzt sein Auftraggeber) gestellt werden. Er ist wie jeder andere Arbeitgeber innerhalb seines Verantwortungsbereiche ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
. Dieser stellt im allgemeinen die PSA. Jedoch kann auch der Entleiher verpflichtet sein, PSA zu stellen. Dies wird beim Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags in einer zusätzlichen Arbeitsschutzvereinbarung geregelt. In der Arbeitsschutzvereinbarung werden alle für den Einsatz relevanten Arbeitsschutzaspekte festgelegt, also auch, wer im Einzelfall die erforderliche PSA stellt und wer in diesem Fall ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
) Sollen in einem Betrieb Fremdfirmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, hat der Arbeitgeber als Auftraggeber sicherzustellen, dass nur solche Fremdfirmen herangezogen werden, die über die Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, die für diese Tätigkeiten erforderlich sind. Der Arbeitgeber als Auftraggeber hat die Fremdfirmen über Gefahrenquellen und spezifische Verhaltensregeln zu informieren. (2 ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 13048
„der Arbeitgeber hat….“ ist hier der richtige Ansatz.Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
Die Aufgabenaufzählung des § 6 ASIG ist im Zusammenhang zu sehen mit § 5 ASIG: "der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 ASIG zu übertragen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist." Bei der Bestellung und Übertragung der Aufgaben sind alle Aspekte zu prüfen, die bei der Übertragung von Aufgaben wichtig sind, wie Fach ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180