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Dürfen der Anlagenverantwortliche und der Arbeitsverantwortliche ein und dieselbe Person sein
KomNet Dialog 6337
Stand: 04.09.2018
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Verantwortlichkeit, Delegation von Verantwortung
Frage:
In welchen Fällen dürfen der Anlagenverantwortliche und der Arbeitsverantwortliche ein und dieselbe Person sein, wann ist eine strikte Trennung des Anlagenverantwortlichen und des Arbeitsverantwortlichen zwingend?
Antwort:
Die Begriffe "Anlagenverantwortlicher" und Arbeitsverantwortlicher" werden in der Norm DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen" definiert.
Danach ist ein Anlagenverantwortlicher eine beauftragte Person, die die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage trägt, wenn an dieser Anlage gearbeitet wird.
Der Anlagenverantwortliche übernimmt nicht die Verantwortung des Unternehmers im gesamten Bereich der elektrischen Anlage. Er ist für die Anlagenteile verantwortlich, die zur Arbeitsstelle gehören.
Ein Arbeitsverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Falls erforderlich kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden.
Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche können ein- und dieselbe Person sein. Sowohl Anlagenverantwortlicher wie Arbeitsverantwortlicher müssen Elektrofachkraft sein.
Hinweis:
Weitere Informationen können der DGUV Information 203-001 (bisher: BGI 519) "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen" entnommen werden.