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diesen Pflichten nachkommen zu können. Der Vorgesetzte muss also eine sorgfältige Auswahl treffen und darüber hinaus kontrollieren, ob die übertragenen Aufgaben auch wahrgenommen werden. Eine Mustervorlage für eine Pflichtendelegation wird z.B. unter www.gda-orgacheck.de angeboten." Die Pflichtendelegationen des Bereichsleiters und des Abteilungsleiters sehen nicht gleich aus, denn der Bereichsleiter ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie des nicht-pädagogischen Personals einer Schule sind der Schulträger und der Schulhoheitsträger, der diese Aufgaben auf die Schulleiterinnen bzw. Schulleiter delegiert.Für die sichere Gestaltung und Unterhaltung der Schulgebäude, der Einrichtungen sowie der Lern- und Lehrmittel ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784
können.Durch § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG wird geregelt, dass der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation sorgen muss. Dies umfasst somit auch die Organisation der Ersten Hilfe, der Prüfung von Arbeitsmittel und die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Konkretisiert werden diese Pflichten durch die Arbeitsschutzvorschriften nach § 18 ArbSchG (Betriebssicherheitsverordnung, arbeitsmedizinische ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
. Dieser stellt im allgemeinen die PSA. Jedoch kann auch der Entleiher verpflichtet sein, PSA zu stellen. Dies wird beim Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags in einer zusätzlichen Arbeitsschutzvereinbarung geregelt. In der Arbeitsschutzvereinbarung werden alle für den Einsatz relevanten Arbeitsschutzaspekte festgelegt, also auch, wer im Einzelfall die erforderliche PSA stellt und wer in diesem Fall ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
Zur Frage, wer Adressat im Betrieb zur Umsetzung der entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Pflichten im Falle einer Insolvenz ist, gilt folgendes: Im Rahmen eines (Plan)Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein Insolvenzverwalter tätig. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers werden in solchen Fällen privaten Amtsträgern zur Ausübung überwiesen, ohne dass diese dadurch selbst Rechtsträger ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
nach der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV unterstützen soll, wird explizit auch die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt (vgl. § 6 Abs.11 GefStoffV). Allerdings sollen diese Personen auf Grund ihrer Funktion im Betrieb nicht als Verantwortliche im Sinne von § 13 Abs. 2 ArbSchG beauftragt werden. Weitere Erläuterungen zu der Frage der Fachkunde nach der GefStoffV finden ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
. 5.13 beschreibt die Anforderungen, die an einen Retter zur Rettung Ertrinkender zu stellen sind; ohne diese konkret zu fordern.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Gefahren für seine Beschäftigten zu bewerten und erforderliche Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Dabei sollte er sich auch vom Betriebsarzt beraten lassen. Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 13440
Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
Die §§ 1, 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begründen die Möglichkeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Personen vertraglich zu den dort vorgesehenen Funktionen zu verpflichten. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen von den verantwortlichen Personen i. S. von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterschieden werden, die eigenverantwortlich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
. a. - Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen im Rahmen der Grundbetreuung (s. Anlage 2, 2. Grundbetreuung, Ziffer 2.1) - Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen im Rahmen der Grundbetreuung (s. Anlage 2, 2. Grundbetreuung, Ziffer 2.2) Im Anhang 3 werden diese Aufgaben der Grundbetreuung näher ausgeführt: zum Aufgabenspektrum ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
Ja.In § 18 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
für den übertragenen Aufgabenbereich vorhanden sein, nicht aber unbedingt durch Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen nachgewiesen werden. Frage 2: Wie kann eine schriftliche Beauftragung / Pflichtenübertragung formuliert werden, damit eine wirksame Pflichtenübertragung für einen freiberuflichen „Beschäftigten“ besteht. Diesen externen Beauftragten müssen zusätzlich zu den im Auftrag (etwa im Dienst- oder Werkvertrag ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber die Gefährdungen, die sich für Beschäftigte bei der Arbeit ergeben, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Als Beschäftigte gelten nach diesem Gesetz vor allem Arbeitnehmer und Beamte. Folglich gilt die Forderung des Arbeitsschutzgesetzes nach einer Gefährdungsbeurteilung insbesondere für Beschäftigte in Berufs ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
Grundsätzlich macht der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erst einmal keine Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hierarchiestufen bei der Pflichtenübertragung, sondern stellt als einzige Bedingungen die Zuverlässigkeit und Fachkunde heraus. Diese beiden Punkte sind somit für eine wirksame Pflichtenübertragung zwingende Voraussetzungen.Die Zuverlässigkeit betrifft hier die persönliche ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut erfolgen. ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Anlagenverantwortliche übernimmt nicht die Verantwortung des Unternehmers im gesamten Bereich der elektrischen Anlage. Er ist für die Anlagenteile verantwortlich, die zur Arbeitsstelle gehören.Ein Arbeitsverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Falls erforderlich kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 6337
Nach § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. Hierzu zählt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Nach § 13 Absatz 1 ArbSchG gilt folgendes:"Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590