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Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
ist die Pflicht des Arbeitsgebers zur Schaffung einer geeigneten Organisation und zur Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Führungsstrukturen. Es können nicht nur Beschäftigte des Arbeitgebers, sondern auch externe Dienstleister oder freiberuflich Tätige besonders beauftragt werden. Wer besonders beauftragt werden soll, muss zuverlässig und fachkundig sein. Zuverlässig ist, wer persönlich ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
des Arbeitgebers." Und: "Die übertragenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsaufgaben sowie die sich hieraus ergebenden Pflichten und Kompetenzen und Sachmittel des Beauftragten sollen so präzise wie möglich schriftlich niedergelegt werden. Diese Angaben müssen nicht notwendig in der schriftichen Beauftragung enthalten sein, sondern können sich auch aus anderen, in Bezug genommenen Unterlagen ergeben." Fazit ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Nach der Amtlichen Begründung zu § 13 Arbeitsschutzgesetz (BT-Drucksache 13/3540 vom 22. Januar 1996) dient die Schriftform der rechtlichen Absicherung sowohl des Arbeitgebers als auch der beauftragten Person. Hierbei werden regelmäßig auch die Befugnisse und Kompetenzen der beauftragten Person ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz und seine (ordnungsgemäße) Durchführung. So ist in der Generalklausel des § 3 ArbSchG – und in zahlreichen weiteren Vorschriften – (nur) der Arbeitgeber angesprochen und verpflichtet. § 13 ArbSchG stellt verantwortliche Personen „neben“ den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bleibt also neben den verantwortlichen Personen ebenfalls und weiterhin verpflichtet ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG und der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV hat jeder Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Die Betriebssicherheit ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
Die Begriffe "Anlagenverantwortlicher" und Arbeitsverantwortlicher" werden in der Norm DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen" definiert.Danach ist ein Anlagenverantwortlicher eine beauftragte Person, die die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage trägt, wenn an dieser Anlage gearbeitet wird.Der ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 6337
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 5738
Beauftragten (i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 5 oder § 13 Abs. 2 ArbSchG) - muss zur (Weiter-)Übertragung von Pflichten die entsprechende Befugnis eingeräumt werden. Das Gesetz begrenzt den Kreis der Adressanten einer Pflichtenübertragung nicht. In Betracht kommen ebenso Führungskräfte der mittleren und unteren Ebene, aber auch Vorarbeiter und letztlich jeder Arbeitnehmer, wenn die Übertragung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
, daher personenscharf. Die mit den Pflichten beauftragte Person erhält also diese Arbeitgeberaufgaben, muss sie also auch wahrnehmen. Veränderungen in der Aufgabenerledigung auf der gleichen Ebene sind, abhängig von den Gepflogenheiten im Arbeitsumfeld, sicher im Einvernehmen möglich. Die Übertragung von Arbeitgeberaufgaben an andere muss dann aber mit Zustimmung des Vorgesetzten geändert werden, da der Vorgesetzte ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
) Kann bei Tätigkeiten von Beschäftigten eines Arbeitgebers eine Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber durch Gefahrstoffe nicht ausgeschlossen werden, so haben alle betroffenen Arbeitgeber bei der Durchführung ihrer Gefährdungsbeurteilungen nach § 6 zusammenzuwirken und die Schutzmaßnahmen abzustimmen. Dies ist zu dokumentieren. Die Arbeitgeber haben dabei sicherzustellen, dass Gefährdungen ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 13048
sind neben dem Arbeitgeber1.sein gesetzlicher Vertreter,2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,3.der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,4.Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,5.sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
Vorsorgeverordnung).Bereits die amtliche Überschrift des § 3 ArbSchG „Grundplichten des Arbeitgebers“ signalisiert, dass es sich um eine arbeitsschutzrechtliche Basisvorschrift handelt. In der Sache normieren die Grundpflichten des § 3 ArbSchG Anforderungen an folgende Aspekte des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes:Inhalt und Umfang der Verantwortung des Arbeitgebers für den ArbeitsschutzVorgehens ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
Eignung der/des Beauftragten. Zuverlässig ist, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der zugewiesenen Arbeitsschutzaufgaben geeignet ist. Sie/er muss also die Bedeutung der Aufgabe erfassen, diese gewissenhaft wahrnehmen und die notwendige Durchsetzungskraft und Kooperationsbereitschaft besitzen, um den Arbeitsschutz ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
und den daraus resultierenden Maßnahmen möglich sein. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und die Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.Ein Muster für eine Pflichtenübertragung findet sich unterhttp://www.gda-orgacheck.de/daten/praxishilfen/GDA_PH_Pflichtenuebertragung_2014_1505_online.pdf ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Die §§ 1, 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begründen die Möglichkeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Personen vertraglich zu den dort vorgesehenen Funktionen zu verpflichten. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen von den verantwortlichen Personen i. S. von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterschieden werden, die eigenverantwortlich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
- ArbSchG ist aufgeführt, wer neben dem Arbeitgeber für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich ist:"1. sein gesetzlicher Vertreter, 2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
Bestellung- Zuverlässigkeit- Fachkundeerfüllt sein (vgl. im einzelnen DGUV Regel 100-001) . Die DGUV Regel 100-001 enthält auch ein Muster für die Übertragung von Unternehmerpflichten.Im Regelfall ist die Übertragung auf betriebsinterne Personen die adäquatere Wahl, vor allem mit Blick auf die verbleibenden Instruktions- und Überwachungspflichten des Arbeitgebers, aber auch auf die Frage der angemessenen ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
-, Werks- und Betriebsfeuerwehren, aber auch für hauptberufliche Kräfte in Freiwilligen Feuerwehren. Die Aufgaben des Arbeitgebers können gemäß § 13 ArbSchG unter Beachtung des § 7 ArbSchG auf Beschäftigte übertragen werden. Damit geht eine Verlagerung der Verantwortung einher. Der öffentliche Brandschutz ist hoheitliche Aufgabe der Kommunen und wird in den länderspezifischen Gesetzen zum Brandschutz ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408