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Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävent ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
Der Arbeitgeber ist nach den Pflichten in den §§ 3, 4, und 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen - PSA bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Zeitarbeitnehmern ist dies als Arbeitgeber der Verleiher. Dieser stel ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s. ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
, daher personenscharf. Die mit den Pflichten beauftragte Person erhält also diese Arbeitgeberaufgaben, muss sie also auch wahrnehmen. Veränderungen in der Aufgabenerledigung auf der gleichen Ebene sind, abhängig von den Gepflogenheiten im Arbeitsumfeld, sicher im Einvernehmen möglich. Die Übertragung von Arbeitgeberaufgaben an andere muss dann aber mit Zustimmung des Vorgesetzten geändert werden, da der Vorgesetzte ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Der Subunternehmer führt im Auftrag eines Auftragnehmers (z. B. Generalunternehmer) eine vertraglich fest umschriebene, selbständige und eigenverantwortliche Leistung aus. Fachlich, personell und maschinell muss er die gleichen Anforderungen erfüllen, die an den Auftragnehmer (hier jetzt sein Auftraggeber) gestellt werden. Er ist wie jeder andere Arbeitgeber innerhalb seines ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben (§ 8 Abs. 2 ArbSchG).Dies wird für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in § 15 der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- konkretisiert. Hierzu heißt es u. a.:(1 ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 13048
die Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen. Im § 104 SGB VII heißt es dort u.a.: "Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
Wenn Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Beschäftigte einem anderen Betrieb zur Arbeitsleistung überlassen, ist das eine Beschäftigung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die gewerbsmäßige Überlassung bedarf der Erlaubnis der Arbeitsagentur. Nicht gewährt bzw. entzogen wird die Erlaubnis, wenn u. a. Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten werden oder die Gestaltung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
Anlagenverantwortliche übernimmt nicht die Verantwortung des Unternehmers im gesamten Bereich der elektrischen Anlage. Er ist für die Anlagenteile verantwortlich, die zur Arbeitsstelle gehören.Ein Arbeitsverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Falls erforderlich kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 6337
Art) sowie die notwendigen Weisungsbefugnisse eingeräumt werden, um selbständig handeln zu können unddie Schnittstellen zu benachbarten Verantwortungsbereichen eindeutig festgelegt und die Zusammenarbeit mit anderen Verpflichteten geregelt sind."Dies bedeutet lebensnah jedoch nicht, dass eine Pflichtenübertragung ausschließlich über eine Schriftform wirksam werden kann. Es gibt unter anderem sowohl ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
- und Sachkunde, Kompetenzen und Befugnisse und auch die in anderen Gesetzen geforderten Qualifikationen für bestimmte Aufgaben. Die Durchführung der von Ihnen angesprochenen Prüfungen ist daher von Fachkräften für Arbeitssicherheit so i. a. nicht möglich. Die Zielsetzung der in § 6 ASIG aufgeführten Prüfungen findet Ihre Entsprechung in der Aufgabenbeschreibungen der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
verbindliche Handlungspflichten folgen.Die systematische Verknüpfung der Grundpflichten mit anderen Vorschriften des ArbSchG und der Arbeitsschutzvorschriften nach § 18 ArbSchG (hier auch die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung) lässt sich gut an der auf den ersten Blick recht offenen Forderung des § 3 Abs. 1 ArbSchG verdeutlichen, wonach der Arbeitgeber ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
, in dem sie im Rahmen des ASiG tätig sind, dürfen sie keine Leitungs- und Aufsichtsfunktionen übernehmen. Vielmehr haben sie die verantwortlichen Personen beim Arbeitsschutz zu unterstützen.Eine Vermengung dieser unterschiedlichen Rollen durch die Betreuung durch dieselbe Person ist damit rechtlich nicht ausgeschlossen. Werden sie in anderen Betriebsbereichen als Leitungs- oder Aufsichtsorgane tätig, unterliegen ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
Bedenken, wenn eine externe Person bei einem Arbeitgeber ein Arbeitsmittel prüft und bei einem anderen Arbeitgeber die arbeitsmittelbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführt. ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362
, zu erfüllen. In diesen Rechtsverordnungen kann auch bestimmt werden, daß bestimmte Vorschriften des Gesetzes zum Schutz anderer als in § 2 Abs. 2 genannter Personen anzuwenden sind."Hinweis:In dem Kommentar "Sicherheitstechnik" von Schmatz/ Nöthlichs https://www.arbeitsschutzdigital.de/st-04010v01-013 ist zu § 13 ArbSchG u. a. noch folgendes nachzulesen:"Ausgangspunkt von § 13 ArbSchG ist die primäre ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
, Informationen etc.) finden Sie unter www.dguv.de/publikationenHinweis:Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG regelt die Bestellung, die Aufgaben und die Anforderungen an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie deren Einbindung in die Betriebsorganisation. ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
können. Hier ist eine Delegation in der Vertikalen erforderlich. Beteiligte einer Pflichtenübertragung sind der Vorgesetzte und der unterstellte Mitarbeiter (vertikale Pflichtenübertragung). Die Befugnis zur Übertragung von Arbeitsschutzpflichten hat jeder Geschäftsführer und auch jeder Betriebs- oder Amtsleiter (Personen i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG) kraft ihrer Leitungsfunktion. Allen Anderen - also besonders ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
des Arbeitgebers." Und: "Die übertragenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsaufgaben sowie die sich hieraus ergebenden Pflichten und Kompetenzen und Sachmittel des Beauftragten sollen so präzise wie möglich schriftlich niedergelegt werden. Diese Angaben müssen nicht notwendig in der schriftichen Beauftragung enthalten sein, sondern können sich auch aus anderen, in Bezug genommenen Unterlagen ergeben." Fazit ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650