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der Arbeitsschutzaufgabe organisatorisch geeignet und sinnvoll ist. Mit der Pflichtenübertragung übernimmt der Beauftragte Verantwortung für die ihm übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz. Der Vorgesetzte bleibt dennoch dafür verantwortlich, dass derjenige, dem die Pflichten übertragen wurden, auch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, Befugnisse über finanzielle Mittel und Weisungen erhalten hat, um ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Arbeitgeber / Geschäftsführer hat sich nur in regelmäßigen Abständen davon zu überzeugen, dass der Pflichtenübernehmer seinen Aufgaben nachkommen kann und auch nachkommt.Die Verantwortung einer Führungskraft endet dort, wo die zur Verfügung stehenden Mittel und die Weisungsbefugnis der Führungskraft enden. Sie hat aber die Pflicht Mängel, die sie selbst nicht abstellen kann, ihrem Vorgesetzten zu melden ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
und organisatorische Mittel verfügt und befugt ist, die erforderlichen Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung in eigener Verantwortung zu treffen. Kann er in der Regel nicht ohne Zustimmung seines Vorgesetzten tätig werden, so fehlt es an einem eigenverantwortlichen Handeln. Eine wesentliche Voraussetzung für die eigene Verantwortung des Beauftragten ist die Ausübung der Weisungsbefugnis anstelle ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
-, Werks- und Betriebsfeuerwehren, aber auch für hauptberufliche Kräfte in Freiwilligen Feuerwehren. Die Aufgaben des Arbeitgebers können gemäß § 13 ArbSchG unter Beachtung des § 7 ArbSchG auf Beschäftigte übertragen werden. Damit geht eine Verlagerung der Verantwortung einher. Der öffentliche Brandschutz ist hoheitliche Aufgabe der Kommunen und wird in den länderspezifischen Gesetzen zum Brandschutz ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
Nach § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. Hierzu zählt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Nach § 13 Absatz 1 ArbSchG gilt folgendes:"Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
Umfangreiche Informationen bietet die A006 "Verantwortung im Arbeitsschutz - Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen" der BG RCI.Unter der Nummer 2.1.3 "Delegation von Unternehmerpflichten (Pflichtenübertragung)" wird u. a. ausgeführt:"...Verantwortung zu tragen setzt die Möglichkeit voraus, sicherheitswidrige Zustände und vorschriftswidriges Verhalten selbst durch geeignete Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
des Arbeitsschutzgesetzes.Die Jugendlichen/jungen Erwachsenen schließen mit Ihnen einen (Ausbildungs-)Vertrag für die Dauer der Maßnahme bzw. Ausbildung ab. Damit übernehmen Sie als Ausbilder die Verantwortung für die Ausbildung, aber auch für die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz.Ein Praktikumsbetrieb übernimmt für die Dauer des betrieblichen Praktikums die Ausbildung in Ihrem ...
Stand: 28.07.2023
Dialog: 6715
, werden in der betrieblichen Praxis eher die Ausnahme sein. Unter dem dritten Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes werden den Beschäftigten Pflichten auferlegt, aber auch Rechte eingeräumt. So haben die Beschäftigten dem Arbeitgeber oder dem zuständige Vorgesetzten "jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
gewürdigt werden müssen. Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Vertragsarbeit haben in jedem Fall die Arbeitgeber und Betriebsleiter (Auftraggeber und Auftragnehmer), der Koordinator, der Bau- oder Projektleiter und die Vorarbeiter oder Meister der Fremdfirma; unter Umständen können auch sonstige Mitarbeiter (im Umfeld der Arbeitsstelle), die auf Grund ihres Kenntnisstandes ein sicherheitswidriges ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 6265
Die Begriffe "Anlagenverantwortlicher" und Arbeitsverantwortlicher" werden in der Norm DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen" definiert.Danach ist ein Anlagenverantwortlicher eine beauftragte Person, die die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage trägt, wenn an dieser Anlage gearbeitet wird.Der ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 6337
vom Arbeitgeber an sie delegierte Führungsaufgaben wahrnehmen.Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte sind sowohl nach der Konzeption des SGB VII als auch der des ASiG nicht Vorgesetzte mit Weisungs- und Anordnungsbefugnissen. Sie müssen ihre Arbeitszeit im Sinne der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 leisten. In dem Betriebsbereich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
auch er die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz des entliehenen Beschäftigten beim Einsatz im Betrieb. Daher muss er auf jeden Fall überprüfen, ob der Zeitarbeitnehmer die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung hat und nutzt, erforderlichenfalls muss er diese stellen.So tragen beide, der Verleiher und der Entleiher, Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Zeitarbeitnehmer, also ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
Grundsätzlich macht der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erst einmal keine Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hierarchiestufen bei der Pflichtenübertragung, sondern stellt als einzige Bedingungen die Zuverlässigkeit und Fachkunde heraus. Diese beiden Punkte sind somit für eine wirksame Pflichtenübertragung zwingende Voraussetzungen.Die Zuverlässigkeit betrifft hier die persönliche E ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
Zur Frage, wer Adressat im Betrieb zur Umsetzung der entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Pflichten im Falle einer Insolvenz ist, gilt folgendes: Im Rahmen eines (Plan)Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein Insolvenzverwalter tätig. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers werden in solchen Fällen privaten Amtsträgern zur Ausübung überwiesen, ohne dass diese dadurch selbst Rechtsträger werd ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 Arbeitssicherheitsges ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
(bisher: BGI 5021) "Zeitarbeit nutzen – sicher, gesund und erfolgreich" der Verwaltungsberufsgenossenschaft (www.vbg.de/zeitarbeit/). Wenn Sie auf Werkvertragsbasis arbeiten, sind Sie als Arbeitgeber umfassend für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten auch bei Einsätzen in Fremdbetrieben verantwortlich. Wenn Sie nicht vor Ort präsent sind, können Sie die Verantwortung delegieren ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung in eigener Verantwortung zu treffen. In Bezug auf die geforderte Fachkunde haben die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen das einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung aufweisen, um die ihnen übertragenen Aufgaben sachgerecht ausführen zu können. In der Regel wird nur eine spezielle Pflichtenübertragung mit der genauen Aufgabenbeschreibung ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308