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Die Begriffe "Anlagenverantwortlicher" und Arbeitsverantwortlicher" werden in der Norm DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen" definiert.Danach ist ein Anlagenverantwortlicher eine beauftragte Person, die die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage trägt, wenn an dieser Anlage gearbeitet wird.Der ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 6337
-, Werks- und Betriebsfeuerwehren, aber auch für hauptberufliche Kräfte in Freiwilligen Feuerwehren. Die Aufgaben des Arbeitgebers können gemäß § 13 ArbSchG unter Beachtung des § 7 ArbSchG auf Beschäftigte übertragen werden. Damit geht eine Verlagerung der Verantwortung einher. Der öffentliche Brandschutz ist hoheitliche Aufgabe der Kommunen und wird in den länderspezifischen Gesetzen zum Brandschutz ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
Der Arbeitgeber ist nach den Pflichten in den §§ 3, 4, und 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen - PSA bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Zeitarbeitnehmern ist dies als Arbeitgeber der Verleiher ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
Nach § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. Hierzu zählt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Nach § 13 Absatz 1 ArbSchG gilt folgendes:"Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
des Arbeitsschutzgesetzes.Die Jugendlichen/jungen Erwachsenen schließen mit Ihnen einen (Ausbildungs-)Vertrag für die Dauer der Maßnahme bzw. Ausbildung ab. Damit übernehmen Sie als Ausbilder die Verantwortung für die Ausbildung, aber auch für die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz.Ein Praktikumsbetrieb übernimmt für die Dauer des betrieblichen Praktikums die Ausbildung in Ihrem ...
Stand: 28.07.2023
Dialog: 6715
vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben." (§ 8 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz). D. h. der für den Betrieb verantwortliche Unternehmer hat festzustellen, ob die Personen tatsächlich angemessene Anweisungen hinsichtlich ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 6265
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Verantwortungsbereiches fürsorge- und verkehrssicherungspflichtig. Auch sein Auftraggeber als 1. Auftragnehmer muss darauf achten, dass er in seinem Verantwortungsbereich wirksam Sicherheit und Gesundheitsschutz betreibt. Hier ist die Zusammenarbeit, wie es der § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert (unterrichten, abstimmen, anweisen, vergewissern), notwendig. Die Pflicht zur Zusammenarbeit trifft ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
Umfangreiche Informationen bietet die A006 "Verantwortung im Arbeitsschutz - Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen" der BG RCI.Unter der Nummer 2.1.3 "Delegation von Unternehmerpflichten (Pflichtenübertragung)" wird u. a. ausgeführt:"...Verantwortung zu tragen setzt die Möglichkeit voraus, sicherheitswidrige Zustände und vorschriftswidriges Verhalten selbst durch geeignete Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
Person die zur Wahrnehmung erforderlichen Weisungsbefugnis sowie die benötigten organisatorischen, personellen und finanziellen Entscheidungs- und Handlungsfreiheiten eingeräumt werden. In der Kommentierung zu § 13 ArbSchG von Landmann/Rohmer - GewO (I) wird dazu weiter ausgeführt: "Der sachliche Umfang der des Beaufragten obliegenden Verantwortung hängt zunächst davon ab, welche Aufgaben und Pflichten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist es nicht möglich, demgemäß Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vollem Umfang zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 Arbeitssicherheitsges ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
(bisher: BGI 5021) "Zeitarbeit nutzen – sicher, gesund und erfolgreich" der Verwaltungsberufsgenossenschaft (www.vbg.de/zeitarbeit/). Wenn Sie auf Werkvertragsbasis arbeiten, sind Sie als Arbeitgeber umfassend für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten auch bei Einsätzen in Fremdbetrieben verantwortlich. Wenn Sie nicht vor Ort präsent sind, können Sie die Verantwortung delegieren ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
„der Arbeitgeber hat….“ ist hier der richtige Ansatz.Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung in eigener Verantwortung zu treffen. In Bezug auf die geforderte Fachkunde haben die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen das einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung aufweisen, um die ihnen übertragenen Aufgaben sachgerecht ausführen zu können. In der Regel wird nur eine spezielle Pflichtenübertragung mit der genauen Aufgabenbeschreibung ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Nach der Amtlichen Begründung zu § 13 Arbeitsschutzgesetz (BT-Drucksache 13/3540 vom 22. Januar 1996) dient die Schriftform der rechtlichen Absicherung sowohl des Arbeitgebers als auch der beauftragten Person. Hierbei werden regelmäßig auch die Befugnisse und Kompetenzen der beauftragten Person ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
der Unternehmer und somit für den Arbeitsschutz im Bereich der Kirche verantwortlich. Vertreten wird die Kirchengemeinde durch den Kirchenvorstand. Die Verantwortung liegt also beim Kirchenvorstand.Im Arbeitsschutz hat der Unternehmer in erster Linie dafür zu sorgen, dass Schäden von Leib und Leben seiner angestellten und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter/-innen abgewendet werden. Gesetze und Vorschriften regeln ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472