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Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG und der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV hat jeder Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
Die Begriffe "Anlagenverantwortlicher" und Arbeitsverantwortlicher" werden in der Norm DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen" definiert.Danach ist ein Anlagenverantwortlicher eine beauftragte Person, die die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage trägt, wenn an dieser Anlage gearbeitet wird.Der ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 6337
, dass Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Basis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG verantwortlich an der Stelle durchgeführt werden, wo Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auftreten können, ohne dass der Arbeitgeber oder die ggf. neben ihm verantwortlichen Personen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ArbSchG höchstpersönlich die erforderlichen Arbeitsschutzpflichten erfüllen ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Frage 1: Ist es rechtlich zulässig, dass freiberuflich tätige Personen als Führungskräfte mit Personalverantwortung eingesetzt werden und damit weisungsbefugt sind? Das Arbeitsschutzgesetz enthält – bis auf die Zuverlässigkeit und Fachkunde – keine Begrenzung des Kreises von Personen, die zu besonders beauftragten Personen nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz auserkoren werden können. Maßstab ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
wahrnimmt, sorgfältig auswählt und die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanzielle Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt, damit die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung im Arbeitsschutz möglich ist. Die Übertragung der Unternehmerpflichten hat schriftlich zu erfolgen. D. h. eine Pflichtenübertragung ist möglich und ausreichend, wenn der beauftragten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 13 „Verantwortliche Personen“ sind für die Erfüllung der sich aus dem 2. Abschnitt ArbSchG ergebenden Pflichten neben dem Arbeitgeber u.a. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Zudem kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
Eignung der/des Beauftragten. Zuverlässig ist, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der zugewiesenen Arbeitsschutzaufgaben geeignet ist. Sie/er muss also die Bedeutung der Aufgabe erfassen, diese gewissenhaft wahrnehmen und die notwendige Durchsetzungskraft und Kooperationsbereitschaft besitzen, um den Arbeitsschutz ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
Verantwortungsbereiches fürsorge- und verkehrssicherungspflichtig. Auch sein Auftraggeber als 1. Auftragnehmer muss darauf achten, dass er in seinem Verantwortungsbereich wirksam Sicherheit und Gesundheitsschutz betreibt. Hier ist die Zusammenarbeit, wie es der § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert (unterrichten, abstimmen, anweisen, vergewissern), notwendig. Die Pflicht zur Zusammenarbeit trifft ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 5738
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", Abschnitt 2.5 DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention") .Danach haben die Arbeitgeber insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.Der Arbeitgeber muss sich je nach Art ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 13048
, daher personenscharf. Die mit den Pflichten beauftragte Person erhält also diese Arbeitgeberaufgaben, muss sie also auch wahrnehmen. Veränderungen in der Aufgabenerledigung auf der gleichen Ebene sind, abhängig von den Gepflogenheiten im Arbeitsumfeld, sicher im Einvernehmen möglich. Die Übertragung von Arbeitgeberaufgaben an andere muss dann aber mit Zustimmung des Vorgesetzten geändert werden, da der Vorgesetzte ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
sind neben dem Arbeitgeber1.sein gesetzlicher Vertreter,2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,3.der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,4.Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,5.sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
und den daraus resultierenden Maßnahmen möglich sein. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und die Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.Ein Muster für eine Pflichtenübertragung findet sich unterhttp://www.gda-orgacheck.de/daten/praxishilfen/GDA_PH_Pflichtenuebertragung_2014_1505_online.pdf ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
“ (Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG) oder „besonders Beauftragter“ (Abs. 1 Nr. 5 ArbSchG) ersetzt bzw. ergänzt werden." ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
- ArbSchG ist aufgeführt, wer neben dem Arbeitgeber für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich ist:"1. sein gesetzlicher Vertreter, 2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
, werden in der betrieblichen Praxis eher die Ausnahme sein. Unter dem dritten Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes werden den Beschäftigten Pflichten auferlegt, aber auch Rechte eingeräumt. So haben die Beschäftigten dem Arbeitgeber oder dem zuständige Vorgesetzten "jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
, hier i.d.R. der Unfallkassen der Länder. Auf die DGUV Information 205-008 (bisher: GUV-I 8554) "Sicherheit im Feuerwehrhaus" und die DGUV Information 205-010 (bisher: GUV-I 8651) "Sicherheit im Feuerwehrdienst" weisen wir hin. Welche Verantwortlichkeiten die Leiter der Feuerwehren tragen, muss jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der anzuwendenden Feuerwehrdienstvorschriften und der übertragenen ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist es nicht möglich, demgemäß Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vollem Umfang zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445