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Anforderungen an den Betrieb von Schwimmbecken, welches Beschäftigten zur Verfügung gestellt wird, ergeben sich neben dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention aus der DGUV Regel 107-001 - Betrieb von Bädern .Die Regel sieht vor, dass für Schwimmbäder bestimmter Größe Aufsichtsräume und Erste-Hilfe-Räume eingerichtet sein müssen (Nr. 4.3). Die Nr ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 13440
/ Unternehmer seine Mitarbeiter in diesem Bereich / an diesen Maschinen nicht Arbeiten lassen. Aus Sicht des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber die Benutzung unsicherer Geräte (Arbeitsmittel, Einrichtungen, etc.) im Betrieb untersagen, bzw. das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf abbrechen (§ 4 BetrSichV und § 11 der DGUV Vorschrift 1(bisher: BGV A 1)). Die Beschäftigten haben daran ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
der Unternehmer und somit für den Arbeitsschutz im Bereich der Kirche verantwortlich. Vertreten wird die Kirchengemeinde durch den Kirchenvorstand. Die Verantwortung liegt also beim Kirchenvorstand.Im Arbeitsschutz hat der Unternehmer in erster Linie dafür zu sorgen, dass Schäden von Leib und Leben seiner angestellten und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter/-innen abgewendet werden. Gesetze und Vorschriften regeln ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472
gewürdigt werden müssen. Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Vertragsarbeit haben in jedem Fall die Arbeitgeber und Betriebsleiter (Auftraggeber und Auftragnehmer), der Koordinator, der Bau- oder Projektleiter und die Vorarbeiter oder Meister der Fremdfirma; unter Umständen können auch sonstige Mitarbeiter (im Umfeld der Arbeitsstelle), die auf Grund ihres Kenntnisstandes ein sicherheitswidriges ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 6265
Nach § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. Hierzu zählt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Nach § 13 Absatz 1 ArbSchG gilt folgendes:"Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
Umfangreiche Informationen bietet die A006 "Verantwortung im Arbeitsschutz - Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen" der BG RCI.Unter der Nummer 2.1.3 "Delegation von Unternehmerpflichten (Pflichtenübertragung)" wird u. a. ausgeführt:"...Verantwortung zu tragen setzt die Möglichkeit voraus, sicherheitswidrige Zustände und vorschriftswidriges Verhalten selbst durch geeignete Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
die Unfallverhütungsvorschriften daher eine besondere Bedeutung. Diese Unfallverhütungsvorschriften sind als autonomes Recht für Unternehmer und Versicherte – wie Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz – verbindlich. Erforderliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Mitglieder der Feuerwehr ergeben sich vorrangig aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
Der Einsatz von Jugendlichen/jungen Erwachsenen in Maßnahmen der Berufsvorbereitung sowie der Berufsausbildung dient entsprechend § 1 Abs. 1 BBiG der Berufsbildung. Die Vorschriften des Arbeitsschutzes gelten entsprechend § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG für die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Damit stehen die Jugendlichen/jungen Erwachsenen bei ihrer Tätigkeit unter dem Schutz ...
Stand: 28.07.2023
Dialog: 6715
Die grundsätzlichen Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Analoge Regelungen finden sich in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, u. a. in § 8 der DGUV Vorschrift 1 und Kap. 2.7 der DGUV Regel 100-001.Nach dem ArbSchG hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen. Dazu gehören auch alle ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
Wenn Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Beschäftigte einem anderen Betrieb zur Arbeitsleistung überlassen, ist das eine Beschäftigung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die gewerbsmäßige Überlassung bedarf der Erlaubnis der Arbeitsagentur. Nicht gewährt bzw. entzogen wird die Erlaubnis, wenn u. a. Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten werden oder die Gestaltung der Betrieb ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
mit dem Schulträger verantwortlich.Hinweis:Ob die Regelungen in anderen Bundesländern von denen in Nordrhein-Westfalen abweichen, entzieht sich unserer Kenntnis. Hierzu wenden Sie sich bitte an die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde.Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in Schulen werden von der DGUV im Portal "Sichere Schule" angeboten. ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784
„der Arbeitgeber hat….“ ist hier der richtige Ansatz.Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
Eignung der/des Beauftragten. Zuverlässig ist, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der zugewiesenen Arbeitsschutzaufgaben geeignet ist. Sie/er muss also die Bedeutung der Aufgabe erfassen, diese gewissenhaft wahrnehmen und die notwendige Durchsetzungskraft und Kooperationsbereitschaft besitzen, um den Arbeitsschutz ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
wahrnimmt, sorgfältig auswählt und die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanzielle Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt, damit die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung im Arbeitsschutz möglich ist. Die Übertragung der Unternehmerpflichten hat schriftlich zu erfolgen. D. h. eine Pflichtenübertragung ist möglich und ausreichend, wenn der beauftragten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
für den innerbetrieblichen Arbeitsschutz ein Handeln erfordert. Diese Prüfungen sind die Basis, um den Arbeitgeber entsprechend zur Einhaltung des Arbeitsschutzes zu beraten, um also den festgelegten gesetzlichen Aufgaben nachzukommen. Die Übernahme von Arbeitgeberpflichten ist hiermit nicht verbunden. Arbeitgeberpflichten können entsprechend § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz nur ausdrücklich und schriftlich mit Kompetenzen ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
Der Subunternehmer führt im Auftrag eines Auftragnehmers (z. B. Generalunternehmer) eine vertraglich fest umschriebene, selbständige und eigenverantwortliche Leistung aus. Fachlich, personell und maschinell muss er die gleichen Anforderungen erfüllen, die an den Auftragnehmer (hier jetzt sein Auftraggeber) gestellt werden. Er ist wie jeder andere Arbeitgeber innerhalb seines Verantwortungsbereiche ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
des Arbeitsschutzes mit der gebotenen Sorgfalt ausführen. Fachkundig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen, die das einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung aufweisen, um die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht auszuführen. Beauftragte Personen können z.B. sein: - Betriebs- und Verwaltungsleiter, - Abteilungsleiter, - Prokuristen, - Objektleiter, - Bauleiter, - Meister ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
, in dem sie im Rahmen des ASiG tätig sind, dürfen sie keine Leitungs- und Aufsichtsfunktionen übernehmen. Vielmehr haben sie die verantwortlichen Personen beim Arbeitsschutz zu unterstützen.Eine Vermengung dieser unterschiedlichen Rollen durch die Betreuung durch dieselbe Person ist damit rechtlich nicht ausgeschlossen. Werden sie in anderen Betriebsbereichen als Leitungs- oder Aufsichtsorgane tätig, unterliegen ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz und seine (ordnungsgemäße) Durchführung. So ist in der Generalklausel des § 3 ArbSchG – und in zahlreichen weiteren Vorschriften – (nur) der Arbeitgeber angesprochen und verpflichtet. § 13 ArbSchG stellt verantwortliche Personen „neben“ den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bleibt also neben den verantwortlichen Personen ebenfalls und weiterhin verpflichtet ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469