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vom Arbeitgeber an sie delegierte Führungsaufgaben wahrnehmen.Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte sind sowohl nach der Konzeption des SGB VII als auch der des ASiG nicht Vorgesetzte mit Weisungs- und Anordnungsbefugnissen. Sie müssen ihre Arbeitszeit im Sinne der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 leisten. In dem Betriebsbereich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
können.Durch § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG wird geregelt, dass der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation sorgen muss. Dies umfasst somit auch die Organisation der Ersten Hilfe, der Prüfung von Arbeitsmittel und die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Konkretisiert werden diese Pflichten durch die Arbeitsschutzvorschriften nach § 18 ArbSchG (Betriebssicherheitsverordnung, arbeitsmedizinische ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
oder sicherheitstechnische Maßnahme mit dem Leiter des Betriebs nicht verständigen, so können sie ihren Vorschlag unmittelbar dem Arbeitgeber und, wenn dieser eine juristische Person ist, dem zuständigen Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs unterbreiten. Ist für einen Betrieb oder ein Unternehmen ein leitender Betriebsarzt oder eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, steht diesen ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht nicht allgemein vor, dass das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung, fehlende Unterweisungen oder allgemeine sicherheitstechnische Mängel das Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen. Situationen, die dazu führen, dass Beschäftigte einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind und damit ein Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
gehören entsprechende Analysen und Überprüfungen sowie Entwicklung von Lösungsansätzen einschließlich der Wirksamkeitskontrolle. Diese Aufgaben sind erforderlich, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber zur ständigen Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für seinen Betrieb zu beraten. Im Anhang 4 finden Sie Ausführungen zu möglichen Inhalten der betriebsspezifischen Betreuung ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
wie die Betreuung bei speziellen, insbesondere gefahrträchtigen, Arbeiten. Als Grundlage dient eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) und ihre Dokumentation (§ 6 ArbSchG). Diese hat jeder Betrieb zu erstellen; sie beinhaltet die Beurteilung der Arbeitsplätze mit allen Gefährdungen und Belastungen und legt Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fest. Wichtig ist, dass die Maßnahmen ...
Stand: 28.07.2023
Dialog: 6715
Ja.In § 18 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
(bisher: BGI 5021) "Zeitarbeit nutzen – sicher, gesund und erfolgreich" der Verwaltungsberufsgenossenschaft (www.vbg.de/zeitarbeit/). Wenn Sie auf Werkvertragsbasis arbeiten, sind Sie als Arbeitgeber umfassend für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten auch bei Einsätzen in Fremdbetrieben verantwortlich. Wenn Sie nicht vor Ort präsent sind, können Sie die Verantwortung delegieren ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
1. Das Thema Arbeitssicherheit muss auch in der Kirche ein großes Thema sein. In Deutschland arbeiten allein in den Gemeinden, Einrichtungen und Verwaltungen der evangelischen Kirche ca. 220.000 Menschen. Dort sind pro Jahr über 1.000 Arbeitsunfälle mit teilweise schwerwiegenden Folgen zu beklagen.Die Arbeitsschutzvorschriften richten sich in erster Linie an den Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 5738
Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber, der auf Werkvertragsbasis arbeitet, umfassend für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten auch bei Einsätzen in Fremdbetrieben verantwortlich.Sowohl nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes als auch nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften besteht aber eine Pflicht zur Zusammenarbeit der Arbeitgeber (§ 8 Arbeitsschutzgesetz, § 6 ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 13048
. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber). Prüfungen nach § 14 BetrSichV sind ausschließlich durch befähigte Personen vorzunehmen. Die Ergebnisse der Prüfungen durch befähigte Personen sind aufzuzeichnen. Die Prüfungen können auch durch externe Personen, die befähigt im Sinne von § 2 Abs. 6 BetrSichV sind, vorgenommen werden. Die Organisationsverantwortung verbleibt beim Arbeitgeber. Näheres dazu ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362
Die grundsätzlichen Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Analoge Regelungen finden sich in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, u. a. in § 8 der DGUV Vorschrift 1 und Kap. 2.7 der DGUV Regel 100-001.Nach dem ArbSchG hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen. Dazu gehören auch alle ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
Der Subunternehmer führt im Auftrag eines Auftragnehmers (z. B. Generalunternehmer) eine vertraglich fest umschriebene, selbständige und eigenverantwortliche Leistung aus. Fachlich, personell und maschinell muss er die gleichen Anforderungen erfüllen, die an den Auftragnehmer (hier jetzt sein Auftraggeber) gestellt werden. Er ist wie jeder andere Arbeitgeber innerhalb seines ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
auch die Möglichkeit, das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen. Diese beiden Formen des Insolvenzverwalters können also - im Gegensatz zum sogenannten "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter" - Adressaten für Arbeitgeberpflichten sein. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG und der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV hat jeder Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
Der Arbeitgeber ist nach den Pflichten in den §§ 3, 4, und 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen - PSA bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Zeitarbeitnehmern ist dies als Arbeitgeber der Verleiher ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Betriebsorganisation Arbeitgeberpflichten auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG auf Dritte übertragen. Grundsätzliche Informationen zu der Thematik sind der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (Kapitel 2.12; http://publikationen.dguv.de) zu entnehmen. Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber/Unternehmer denjenigen, der Arbeitgeberpflichten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
Der Arbeitgeber für das Dachdeckerunternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-) durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich in diesem Fall auch auf die Tätigkeit des Mitarbeiters bei der Arbeit auf Dächern beziehen, wobei wechselnde Einsatzorte und die generell möglichen Gefährdungen mitbetrachtet werden müssen. Somit ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 6265