Ergebnisse 1 bis 20 von 27 Treffern
Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
Frage 1: Ist es rechtlich zulässig, dass freiberuflich tätige Personen als Führungskräfte mit Personalverantwortung eingesetzt werden und damit weisungsbefugt sind? Das Arbeitsschutzgesetz enthält – bis auf die Zuverlässigkeit und Fachkunde – keine Begrenzung des Kreises von Personen, die zu besonders beauftragten Personen nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz auserkoren werden können. Maßstab ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
Nach § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. Hierzu zählt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Nach § 13 Absatz 1 ArbSchG gilt folgendes:"Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
- ArbSchG ist aufgeführt, wer neben dem Arbeitgeber für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich ist:"1. sein gesetzlicher Vertreter, 2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
- und Sachkunde, Kompetenzen und Befugnisse und auch die in anderen Gesetzen geforderten Qualifikationen für bestimmte Aufgaben. Die Durchführung der von Ihnen angesprochenen Prüfungen ist daher von Fachkräften für Arbeitssicherheit so i. a. nicht möglich. Die Zielsetzung der in § 6 ASIG aufgeführten Prüfungen findet Ihre Entsprechung in der Aufgabenbeschreibungen der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
Grundsätzlich macht der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erst einmal keine Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hierarchiestufen bei der Pflichtenübertragung, sondern stellt als einzige Bedingungen die Zuverlässigkeit und Fachkunde heraus. Diese beiden Punkte sind somit für eine wirksame Pflichtenübertragung zwingende Voraussetzungen.Die Zuverlässigkeit betrifft hier die persönliche ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
Die §§ 1, 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begründen die Möglichkeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Personen vertraglich zu den dort vorgesehenen Funktionen zu verpflichten. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen von den verantwortlichen Personen i. S. von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterschieden werden, die eigenverantwortlich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Die Anforderungen werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme, nach jeder Montage und/oder wiederkehrenden Prüfungen erfüllt ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362
wenn Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern sich untereinander z. B. gefährden können (§ 8 ArbSchG).Zu 2. Der Auftraggeber hat eine moralische Verantwortung bzw. die Rechtswirkungen, die sich aus dem Beauftragungsvertrag ergeben. Auf dem Grundstück der Auftragnehmer hat er wenig oder gar keine Einflussmöglichkeit. Hier kann ggf. eine Meldung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde erfolgen. ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
, zu erfüllen. In diesen Rechtsverordnungen kann auch bestimmt werden, daß bestimmte Vorschriften des Gesetzes zum Schutz anderer als in § 2 Abs. 2 genannter Personen anzuwenden sind."Hinweis:In dem Kommentar "Sicherheitstechnik" von Schmatz/ Nöthlichs https://www.arbeitsschutzdigital.de/st-04010v01-013 ist zu § 13 ArbSchG u. a. noch folgendes nachzulesen:"Ausgangspunkt von § 13 ArbSchG ist die primäre ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Der Einsatz von Jugendlichen/jungen Erwachsenen in Maßnahmen der Berufsvorbereitung sowie der Berufsausbildung dient entsprechend § 1 Abs. 1 BBiG der Berufsbildung. Die Vorschriften des Arbeitsschutzes gelten entsprechend § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG für die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Damit stehen die Jugendlichen/jungen Erwachsenen bei ihrer Tätigkeit unter dem Schutz ...
Stand: 28.07.2023
Dialog: 6715
der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben (§ 8 Abs. 2 ArbSchG).Dies wird für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in § 15 der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- konkretisiert. Hierzu heißt es u. a.:(1 ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 13048
„der Arbeitgeber hat….“ ist hier der richtige Ansatz.Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
Forum Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzausschuss. Die Arbeitnehmer können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter, Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeaufragte) anregen, bestimmte Themen im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachfragen. Zudem heißt es in § 17 Abs. 2 ArbSchG: "Sind Beschäftigte ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
die Grundpflichten des Unternehmers. Dies sind u.a.:1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 3 bis 13)2. Sozialgesetzbuch VII (SGB VII § 21 Abs. 1)3. DGUV Vorschrift 1 (§ 2 Abs. 1)4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB § 618)5. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 1) Die Aufgaben des Vorstandes im Bereich Arbeitsschutz sind unter anderem- Sichere Einrichtung von kirchlichen Arbeitsstätten- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472