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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert unter § 12 "Unterweisung" Absatz 1:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 12688
Nein, das reicht nicht aus.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Der Arbeitgeber ist somit dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter die Unterweisungen erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob Mitarbeiter angesetzte Termine einhalten können oder nicht. ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 25417
. in der Berufsausbildung,2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.Nach § 29 JArbSchG gilt Folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat die Jugendlichen vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen über die Unfall ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 30841
Betriebsanweisungen sind schriftlich festgehaltene Anweisungen des Arbeitgebers bzw. des Verantwortlichen an seine Beschäftigten zum Schutz vor Unfällen und Gesundheitsgefährdungen.Nein, die in der Frage genannte Vorgehensweise ist nicht ausreichend.Begründung:Die grundsätzliche Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung leitet sich aus § 4 Nummer 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ab ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 3481
Im § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42871
Nach § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes/ArbSchG muss der Arbeitgeber "... die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen."Die spezifischen Gefährdungen muss er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, zu deren Durchführung er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist. Es gibt somit keine ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2776
auf Wirksamkeit der Unterweisungen (§ 3 ArbSchG) hat der Unternehmer - mit Unterstützung der beratenden Sicherheitsfachkraft - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Kommt es infolge fehlender Unterweisungen zu Gesundheitsschädigungen oder Unfällen, trifft den Unternehmer bzw. den mit der Unterweisung beauftragte Person hierfür die persönliche strafrechtliche Verantwortung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
,• einer Brandschutzordnung,• eines Notfallplanes für unerwartete Situationen, z.B. Amokfall im Sinne der Ziffer 4.3.2.Alarmplan Der Alarmplan stellt die einfachste Form der schriftlichen Festlegung von Notfallmaßnahmen dar.Der Unternehmer hat in einem Alarmplan festzulegen, welche Maßnahmen in Notfällen, wie Brand, Unfall, Einbruch, Überfall, durchgeführt werden müssen. Die Versicherten müssen über die Inhalte und Abläufe ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 43915
Nach § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber ... die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen. Die spezifischen Gefährdungen muss er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, zu deren Durchführung er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist.Konkreter ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25918
während der Arbeitszeit durchzuführen sind und nicht in die Freizeit der Beschäftigten verlagert werden dürfen. Nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention sind die Unterweisungen mindestens einmal jährlich durchzuführen. ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
Betriebsanweisungen sind schriftlich festgehaltene Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten zum Schutz vor Unfällen und Gesundheitsgefährdungen. Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften verlangt vom Arbeitgeber die Erstellung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen, so dass grundsätzlich alle Tätigkeiten und Arbeitsabläufe betroffen sind, die gefährlich bzw ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 43220
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, usw.) verpflichten grundsätzlich den Arbeitgeber, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 7024
Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,2.erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und3.Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43002
an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.Zu beachten ist auch, dass gemäß § 12 ArbSchG Unterweisungen während der Arbeitszeit durchzuführen sind und nicht in die Freizeit der Beschäftigten verlagert werden dürfen. Nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind die Unterweisungen mindestens einmal jährlich ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
Der Arbeitgeber muss den erforderlichen Umfang der Unterweisung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43932
In § 12 "Unterweisung" des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- heißt es:(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 27717
der Arbeitgeber eigenverantwortlich auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festlegen muss.In der zur DGUV Vorschrift 1 veröffentlichten DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter Punkt 2.3.1:"Zeitpunkt und Fristen für die Unterweisung Die Unterweisung der Versicherten muss gemäß § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen, d. h. abhängig von der Größe des Betriebes ...
Stand: 27.05.2025
Dialog: 4523
, Veränderungen der Arbeitsmittel bzw. der Arbeitsstoffe, Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen, Unfälle, Beinaheunfälle und sonstige Schadensereignisse. Bei gleichbleibenden Gefährdungen ist die Unterweisung mindestens jährlich (bzw. halbjährlich bei Jugendlichen) zu wiederholen, um die Unterweisungsinhalte den Beschäftigten wieder in Erinnerung zu rufen und aufzufrischen oder zu vertiefen. D. h ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 5784
von Unfall- und Berufskrankheiten teilzunehmen. Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus. Entgegen den anderen Beauftragten im Betrieb, z.B. Strahlenschutzbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte, haben Sicherheitsbeauftragte keine Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben hinsichtlich dieser Funktion ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung, 2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und 3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329