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Reicht es aus, wenn man eine Unterweisung für das laufende Jahr macht und dann noch eine "Nachschulung" für Mitarbeiter, die am ersten Termin nicht konnten?

KomNet Dialog 25417

Stand: 28.05.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Reicht es aus, wenn man z.B eine Sicherheitsunterweisung für das laufende Jahr macht und dann noch eine "Nachschulung" für Mitarbeiter, die am ersten Ternmin krankheits- oder urlaubsbedingt den ersten Schulungstermin nicht wahrnehmen konnten. Wie oft muss ich Sicherheitsunterweisungen in einem solchen Fall ANBIETEN? Es gibt tatsächlich Mitarbeiter, die mehrere Termine krankheitsbedingt ausfallen lassen.

Antwort:

Nein, das reicht nicht aus.


Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Der Arbeitgeber ist somit dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter die Unterweisungen erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob Mitarbeiter angesetzte Termine einhalten können oder nicht.