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Welche Unterweisungen sind für Mitarbeiter im Garten- und Landschaftsbau vorgeschrieben?

KomNet Dialog 2776

Stand: 15.04.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Welche Unterweisungen sind für Mitarbeiter im Garten- und Landschaftsbau vorgeschrieben? Gibt es welche, die darüber hinaus empfehlenswert sind? Was sind die klassischen Risiken für Berufsunfälle /-Krankheiten, denen man vorbeugen sollte.

Antwort:

Nach § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes/ArbSchG muss der Arbeitgeber "... die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen."


Die spezifischen Gefährdungen muss er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, zu deren Durchführung er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist. Es gibt somit keine bestimmten vorgeschriebenen Unterweisungen für Mitarbeiter im Garten- und Landschaftsbau. Die Unterweisungen müssen sich inhaltlich an den in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungen orientieren.


Eine erste Hilfestellung bietet das Merkblatt GBG 21 der Gartenbauberufsgenossenschaft: „Arbeitssicherheit im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau“.


Auf die Informationen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weisen wir hin.