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Müssen Auszubildende zweimal im Jahr unterwiesen werden?
KomNet Dialog 30841
Stand: 16.07.2024
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung
Frage:
Ich bin der Meinung, dass Auszubildende zweimal im Jahr unterwiesen werden müssen. Ist das so, und wo kann ich es nachlesen ?
Antwort:
Hier ist das Alter des Auszubildenden entscheidend. Sofern die Auszubildenden unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) fallen, sind diese zweimal jährlich zu unterweisen, ansonsten reicht einmal, es sei denn, in speziellen Vorschriften wird eine zweimalige Unterweisung gefordert.
Nach § 1 gilt das JArbSchG für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,
1. in der Berufsausbildung,
2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,
3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,
4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.
Nach § 29 JArbSchG gilt Folgendes:
"(1) Der Arbeitgeber hat die Jugendlichen vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Beschäftigung ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterweisen. Er hat die Jugendlichen vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen Arbeitsstellen oder mit Arbeiten, bei denen sie mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen, über die besonderen Gefahren dieser Arbeiten sowie über das bei ihrer Verrichtung erforderliche Verhalten zu unterweisen.
(2) Die Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, zu wiederholen.
(3) Der Arbeitgeber beteiligt die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit an der Planung, Durchführung und Überwachung der für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Beschäftigung Jugendlicher geltenden Vorschriften."