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die Arbeitgeber sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen (§ 8 Abs. 1 ArbSchG).Gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG müssen sich die Arbeitgeber vergewissern, dass die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer entsprechende ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 25455
Im § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42871
In § 12 "Unterweisung" des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- heißt es:(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 27717
Ja.Die Pflicht der Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- obliegt dem Arbeitgeber:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitzeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42902
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, usw.) verpflichten grundsätzlich den Arbeitgeber, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 7024
Der Arbeitgeber muss den erforderlichen Umfang der Unterweisung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43932
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert unter § 12 "Unterweisung" Absatz 1:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 12688
Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.Laut DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43750
In § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen muss. Diese Arbeitgeberpflicht kann er delegieren. Gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 17061
Die elektronische Unterweisung kann als Hilfsmittel genutzt werden, ist jedoch alleine nicht ausreichend.In § 12 Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) heißt es:"(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen ...
Stand: 07.01.2025
Dialog: 43048
Fahrer ausgeliehen, dann ist die Frage zu beantworten, ob der Entleiher über genug eigenes Fachwissen verfügt, um einen Fahrer zu unterweisen. Hat der Entleiher das erforderliche Fachwissen, dann darf er selber unterweisen bzw. die Unterweisung an eine geeignete Person delegieren. Hat es das erforderliche Fachwissen nicht, so ist der Entleiher dafür verantwortlich, daß die Unterweisung ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22819
Spezielle Anforderungen sind uns nicht bekannt.In der DGUV Regel 100-001 finden Sie unter dem Punkt 2.3.1 auf Seite 27 ein Muster für die Dokumentation der Unterweisung. Dieses können Sie genauso nehmen wie eigene Vorlagen.In der DGUV Regel 100-001 ist zur Dokumentation nachzulesen:"Die Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Unternehmer den Nachweis führen kann, dass er seiner ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42943
schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben, und dazu gehört auch die im vorliegenden Fall angesprochene "grundsätzliche" Einweisung von Beschäftigten in neue Maschinen, in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Hierbei sind die Bedingungen des § 7 ArbSchG "Übertragung von Aufgaben" zu berücksichtigen. Mit der Aufgabenübertragung erwartet der Gesetzgeber somit eine gewisse Auswahlpflicht bzw ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17393
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Weiterbildungsanforderungen an Ausbilder für Kranführer oder Flurförderzeugfahrer enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet noch ausreichend sind oder aufgefrischt ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 14882
zum Unterweisen schriftlich übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Person zuverlässig und für die Aufgabe geeignet (fachkundig) ist.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an die Qualifikation der Person genannt, die Unterweisungen durchführt. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, welche Qualifikation ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Schwenkkrane enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet ausreichend sind. Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthaltene Informationen können dabei ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43727
in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über1.das bestimmungsgemäße Betreiben der Arbeitsstätte,2.alle gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit,3.Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten durchgeführt werden müssen, und4.arbeitsplatzspezifische Maßnahmen, insbesondere bei Tätigkeiten ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42508
der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5.sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329
wurden teilweise zurückgezogen, können aber als Orientierungshilfe weiterhin angewendet werden).Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Hubarbeitsbühnenbediener enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13153
Nein, das reicht nicht aus.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Der Arbeitgeber ist somit dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter die Unterweisungen erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob Mitarbeiter angesetzte Termine einhalten können oder nicht. ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 25417