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Müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit trotz ihrer Fachkunde in Bezug auf Gefährdungen ebenfalls unterwiesen werden?

KomNet Dialog 42902

Stand: 06.11.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit trotz ihrer Fachkunde in Bezug auf Gefährdungen ebenfalls unterwiesen werden?

Antwort:

Ja.


Die Pflicht der Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- obliegt dem Arbeitgeber:

"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitzeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."


Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit in dem Unternehmen angestellt ist, besteht ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des ArbSchG und es ist eine Unterweisung durchzuführen.


Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem ASiG bzw. der DGUV Vorschrift 2 entstehen Belastungen und Gefährdungen, die in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, zu beurteilen und zu bewerten sind. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, durchzuführen und deren Wirksamkeit zu prüfen und zu dokumentieren.


Die Organisation der Unterweisung obliegt dem Arbeitgeber. Dieser wird ab einer gewissen Betriebsgröße seine betriebliche Organisation nutzen und die Aufgabe der Unterweisung an seine Führungskräfte bzw. zuverlässige und fachkundige Personen delegiert haben.


Grundlage bzw. Inhalt der Unterweisung wird das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Umfang der Unterweisung richtet sich nach den zu erledigenden Aufgaben. Da die Fachkräfte für Arbeitssicherheit alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche begehen und kennen sollten, ist die Unterweisung sicherlich etwas komplexer.