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Wo finde ich die konkrete Forderung zur Unterweisung der Beschäftigten in Bezug auf kraftbetätigte Tore?

KomNet Dialog 42508

Stand: 04.12.2018

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Wo finde ich die konkrete Forderung zur Unterweisung der Beschäftigten in Bezug auf kraftbetätigte Tore?

Antwort:

Eine konkrete Forderung wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht genannt.

Die kraftbetätigten Tore fallen in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. In § 6 ist folgendes zur Unterweisung der Beschäftigten nachzulesen:


"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über

1.das bestimmungsgemäße Betreiben der Arbeitsstätte,

2.alle gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit,

3.Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten durchgeführt werden müssen, und

4.arbeitsplatzspezifische Maßnahmen, insbesondere bei Tätigkeiten auf Baustellen oder an Bildschirmgeräten,

und sie anhand dieser Informationen zu unterweisen.

(2) Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen im Gefahrenfall erstrecken, insbesondere auf

1.die Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen,

2.die Erste Hilfe und die dazu vorgehaltenen Mittel und Einrichtungen und

3.den innerbetrieblichen Verkehr.

..."


Zu den oben genannten Punkten gehört auch die Unterweisung beim Umgang mit kraftbetätigten Toren.