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Im § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42871
Nein, das reicht nicht aus.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Der Arbeitgeber ist somit dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter die Unterweisungen erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob Mitarbeiter angesetzte Termine einhalten können oder nicht. ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 25417
Nach § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes/ArbSchG muss der Arbeitgeber "... die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen."Die spezifischen Gefährdungen muss er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, zu deren Durchführung er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist. Es gibt somit keine ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2776
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, usw.) verpflichten grundsätzlich den Arbeitgeber, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 7024
Nach § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber ... die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen. Die spezifischen Gefährdungen muss er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, zu deren Durchführung er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist.Konkreter ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25918
Der Arbeitgeber muss den erforderlichen Umfang der Unterweisung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43932
. Die Verantwortung für die Wissensbeschaffung darf nicht den Beschäftigten übertragen werden.Das in der Frage beschriebene Verfahren zur Umsetzung der Unterweisungspflichten durch Selbststudium der Beschäftigten und anschließender Wissensabfrage ist daher nicht zulässig. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder vom ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber nach § 12 Arbeitsschutzgesetz. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (siehe § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
der Arbeitgeber eigenverantwortlich auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festlegen muss.In der zur DGUV Vorschrift 1 veröffentlichten DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter Punkt 2.3.1:Zeitpunkt und Fristen für die Unterweisung Die Unterweisung der Versicherten muss gemäß § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen, d. h. abhängig von der Größe des Betriebes ...
Stand: 09.08.2022
Dialog: 4523
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert unter § 12 "Unterweisung" Absatz 1:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 12688
In § 12 "Unterweisung" des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- heißt es:(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 27717
Die elektronische Unterweisung kann als Hilfsmittel genutzt werden, ist jedoch alleine nicht ausreichend.In § 12 Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) heißt es:"(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen ...
Stand: 07.01.2025
Dialog: 43048
Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.Laut DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43750
In § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen muss. Diese Arbeitgeberpflicht kann er delegieren. Gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 17061
Neben der allgemeinen Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind auch die sich aus dem § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ergebenden Anforderungen zu beachten. Dort heißt es unter dem Absatz 2:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden ...
Stand: 09.04.2019
Dialog: 42670
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12462
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei haben ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 25455
Ja.Die Pflicht der Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- obliegt dem Arbeitgeber:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitzeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42902
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
des Gabelstaplerfahrers von der Beauftragung (Einweisung und Unterweisung vor Ort) zu unterscheiden. (Näheres hierzu steht auch in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68).Ist die Ausbildung abgeschlossen, kann die wiederkehrende Unterweisung hinsichtlich der betrieblichen Tätigkeiten durch den Arbeitgeber oder durch von ihm beauftragte Personen erfolgen.Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) obliegt ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 42461