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zur Erreichung eines Unternehmensziels (Ablauforganisation)Die Pflicht, Maßnahmen der Ablauforganisation zu treffen, haben alle Führungskräfte im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeits-/Kompetenzbereichs. Auch die täglichen Arbeitseinteilungen und Regelungen des Arbeitsablaufs fallen unter diesen Begriff.Nach § 13 ArbSchG "Verantwortliche Personen" kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17393
zum Unterweisen schriftlich übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Person zuverlässig und für die Aufgabe geeignet (fachkundig) ist.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an die Qualifikation der Person genannt, die Unterweisungen durchführt. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, welche Qualifikation ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
die Pflicht zur jährlichen Unterweisung für Flurförderzeuge dem Arbeitgeber. Dieser kann nach § 13 Abs. 1 ArbSchG eine fachkundige Person mit der Unterweisung beauftragen. Welche Anforderungen diese Person erfüllen muss, ist nicht im Detail geregelt und muss vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden.Auf die DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" weisen wir hin.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 42461
. Die Verantwortung für die Wissensbeschaffung darf nicht den Beschäftigten übertragen werden.Das in der Frage beschriebene Verfahren zur Umsetzung der Unterweisungspflichten durch Selbststudium der Beschäftigten und anschließender Wissensabfrage ist daher nicht zulässig. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder vom ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
werden.Unterweisungen müssen daher vom Arbeitgeber oder von ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen auch die Verantwortung dafür, dass die nötigen Unterweisungen bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung muss ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
der Unterweisung obliegt dem Arbeitgeber. Dieser wird ab einer gewissen Betriebsgröße seine betriebliche Organisation nutzen und die Aufgabe der Unterweisung an seine Führungskräfte bzw. zuverlässige und fachkundige Personen delegiert haben.Grundlage bzw. Inhalt der Unterweisung wird das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Umfang der Unterweisung ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42902
dem Arbeitgeber arbeitsschutzrechtlich verantwortlich gleichgestellt sind, wird im § 13 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz beantwortet.Unterweisungen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung können auch von - vom Arbeitgeber schriftlich beauftragten fachkundigen und zuverlässigen - Personen wahrgenommen werden; vergleiche § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz.Wer unterweisen darf, hängt davon ab, welche Verantwortlichkeiten ...
Stand: 01.09.2022
Dialog: 43237
In § 6 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird gefordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Bei der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel ist der Anhang 1 der BetrSichV zu beachten.Das Führen von Hubarbeitsbühnen ist in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der DGUV Regel 100 ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13153
In § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen muss. Diese Arbeitgeberpflicht kann er delegieren. Gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 17061
der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5.sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329
der Unterweisung wird das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Aufgaben/Tätigkeiten an der Anlage sein. Der Umfang der Unterweisung richtet sich nach den zu erledigenden Aufgaben. Wenn der Unterweiser nicht fachkundig in dieser Thematik ist, kann er beispielsweise die Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Unterstützung hinzuziehen. Insbesondere möchten wir hervorheben, dass der Arbeitgeber entscheiden ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 7024
. eine regelmäßig wiederkehrende Unterweisung ist notwendig, allerdings sollten die Unterweisungsinhalte auch bei fortschreitender Erfahrung der Unterwiesenen (Kontrolle des Lernstoffes notwendig) auf der vorigen Unterweisung aufbauen bzw. neue Themen aufgreifen.Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder von ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 5784
die in der DGUV Grundsatz 309-003 geforderten Unterweisungen nur in dem Umfang persönlich selber durchführen, in dem auch die erforderliche Fachkunde vorhanden ist. Bei nicht vorhandener Fachkunde hat er sich fachkundig unterstützen zu lassen.Das Ansinnen der Führungskraft, Kranführer innerhalb einer Stunde "ausbilden" zu wollen, weist darauf hin, dass bei der Führungskraft die nötige Fachkunde nicht vorliegt ...
Stand: 24.10.2022
Dialog: 9319
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
In der von Ihnen genannten DGUV Information 204-010 ist in Abschnitt 2.2.2 folgendes nachzulesen:"Mit der Unterweisung kann der Unternehmer oder die Unternehmerin geeignete Personen beauftragen, z. B. den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, die mit der Wartung/Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal."Hier fällt unserer Einschätzung nach der Betriebssanitäter drunter ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42708
-190 entsprechende Ausbildungsvoraussetzungen, -inhalte und -umfänge sowie Maßnahmen, die für den Qualifikationserhalt notwendig sind."Im DGUV Grundsatz 312-190 - "Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz" werden die Anforderungen an die unterweisende Person konkretisiert. Dort ist im Kapitel 4.3 nachzulesen:"Unterweisende im Atemschutz führen betriebsspezifische Unterweisungen anhand ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 17337
Fahrer ausgeliehen, dann ist die Frage zu beantworten, ob der Entleiher über genug eigenes Fachwissen verfügt, um einen Fahrer zu unterweisen. Hat der Entleiher das erforderliche Fachwissen, dann darf er selber unterweisen bzw. die Unterweisung an eine geeignete Person delegieren. Hat es das erforderliche Fachwissen nicht, so ist der Entleiher dafür verantwortlich, daß die Unterweisung ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22819
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12462
und solchen Personen, die über keine ausreichende Lesefähigkeit verfügen, erreichen. In besonderen Fällen, z. B. zur Benutzung von bestimmten Schutzausrüstungen oder zur Bedienung von Geräten, die eine besondere Gefährdung darstellen, wie Gabelstapler und Krane, sind sogar spezielle Schulungen erforderlich. Art und Umfang der Unterweisungen sowie die hierfür verantwortlichen Personen und die Überprüfung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
, nachdem die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle die erforderlichen Sicherungsanweisungen aufgestellt hat. Diese müssen insbesondere Angaben enthalten über• die Durchführung und Überwachung von Sicherungsmaßnahmen,• die Koordinierung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen aller im Gleisbereich tätigen Unternehmen,• die Eignungsanforderungen an Personen, die mit Sicherungsaufgaben betraut werden oder als einzelne, besonders ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43750