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KomNet-Wissensdatenbank

Wer darf die Verwender von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz unterweisen?

KomNet Dialog 43237

Stand: 01.09.2020

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Der/die Verwender von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen unterwiesen und geeignet sein. Gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 müssen "vor der ersten Benutzung und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich der/die Verwender von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in theoretischer sowie in praktischer Form mit Übungen, unterwiesen werden." Wer darf unterweisen? Welche Kriterien müssen gemäß welcher Gesetzes-/Regelwerkslage erfüllt sein, damit man unterweisen darf? Wie erfüllt man diese Kriterien?

Antwort:

Berücksichtigt man die Unterweisungen, die sich aus dem Arbeitsschutzrecht ergeben, z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 3 PSA-Benutzungsverordnung, § 4 DGUV Vorschrift 1 usw., wird immer der Arbeitgeber (der Unternehmer) als Adressat für die Pflicht zur Unterweisung genannt. Der Beschäftigte erhält die Unterweisung, d. h. es muss ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Welche Personen dem Arbeitgeber arbeitsschutzrechtlich verantwortlich gleichgestellt sind, wird im § 13 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz beantwortet.

Unterweisungen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung können auch von - vom Arbeitgeber schriftlich beauftragten fachkundigen und zuverlässigen - Personen wahrgenommen werden; vergleiche § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz. Wer beauftragt werden kann bzw. wer als fachkundig anzusehen ist, wird im Dialog 5738 der KomNet-Datenbank ausführlich beschrieben.


Wer unterweisen darf, hängt davon ab, welche Verantwortlichkeiten dem Beschäftigten vom Arbeitgeber übertragen wurden. Dies ist in jedem Unternehmen individuell zu betrachten.

In den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften werden keine speziellen Vorgaben für die von Ihnen genannten Unterweiser genannt.


In der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" ist unter 9.2 folgendes zur Unterweisung nachzulesen:

"Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens umfassen:

•die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen Ausrüstung

•die Inhalte der Betriebsanweisung

•die bestimmungsgemäße Benutzung unter Berücksichtigung der Gebrauchsanleitung des Herstellers

•das richtige Anschlagen

•die ordnungsgemäße Aufbewahrung

•das Erkennen von Schäden


Darüber hinaus sind nach § 31 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ die Angaben in der Betriebsanweisung im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Diese haben entsprechend der Rahmenbedingungen des DGUV Grundsatz 312-001 „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von PSA gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“ zu erfolgen. Die Unterweisung muss der aktuellen Gefährdungssituation angepasst sein und ist zu dokumentieren.


Der DGUV Grundsatz 312-001 „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von PSA gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“ enthält Angaben zu den wesentlichen Unterweisungsinhalten und Checklisten zu Anwendungsbeispielen.


Nach dem DGUV Grundsatz 312-001 muss die unterweisende Person über

•geistige und charakterliche Eigenschaften,

•körperliche Eignung,

•theoretische Kenntnisse,

•praktische Fähigkeiten

verfügen."


Hinweise:

Auf den DGUV Grundsatz 312-001 "Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen" möchten wir hinweisen.


Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.