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Darf die Einweisung und jährliche Unterweisung der Ersthelfer in die Handhabung eines AED durch ausgebildete Betriebssanitäter erfolgen?

KomNet Dialog 42708

Stand: 14.04.2021

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Defibrillator / AED: Darf die Einweisung und jährliche Unterweisung (gem. DGUV I 204-010, Abschnitt 2.2.2) der Ersthelfer durch ausgebildete Betriebssanitäter erfolgen?

Antwort:

In der von Ihnen genannten DGUV Information 204-010 ist in Abschnitt 2.2.2 folgendes nachzulesen:


"Mit der Unterweisung kann der Unternehmer oder die Unternehmerin geeignete Personen beauftragen, z. B. den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, die mit der Wartung/Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal."


Hier fällt unserer Einschätzung nach der Betriebssanitäter drunter und könnte, entsprechendes Fachwissen vorausgesetzt, die Unterweisung durchführen.