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Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieureund andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verpflichtet den Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden (§ 11 ASiG). Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Auch aus diesem Grund muss der Arbeitgeber ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses sind in § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Hier heißt es: "Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 19901
aufzubewahren sind. In der Geschäftsordnung legt der Arbeitsschutzausschuss in der Regel die Protokollierung der Sitzungen fest (das Muster der Geschäftsordnung wird z.B. von der BGN angeboten).Da der Arbeitsschutzausschuss jedoch die Aufgabe hat, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten, werden dort sicherlich Themen besprochen, die einen unmittelbaren Bezug zur Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.09.2020
Dialog: 11259
Ja, es muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Eine Ausnahme ist in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- nicht vorgesehen. Hier heißt es:"Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 24360
Nein.Der Arbeitsschutzausschuss hat seine Rechtsgrundlage im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Danach hat der Arbeitsschutzausschuss die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen und setzt sich zusammen aus:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188
Der gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes zu bildende Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.Die im Arbeitsschutzausschuss vertretenden betrieblichen Arbeitsschutzakteure werden auf Grund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften tätig:- Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG - Sicherheitsfachkraft/Betriebsarzt gemäß ...
Stand: 16.04.2014
Dialog: 2910
Es ist richtig, dass der Arbeitsschutzausschuss sich nur aus den im § 11 ASiG genannten Personen zusammensetzt. Dies heißt aber nicht, dass nicht zu einzelnen Sitzungen Gäste eingeladen werden dürfen. Es ist sinnvoll, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt, in der entsprechende Regelungen getroffen werden können.Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 43020
Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Zu den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gehören danach:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- Betriebsärzte,- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragte nach § 22 ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952
Gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Grundsätzlich sollten alle genannten Teilnehmer ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
Grundsätzlich hat der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei Bedarf zusammenzutreten. Der § 11 Satz 4 des Arbeitssicherheitsgesetzes, nachdem der ASA mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt, ist als eine Mindestforderung anzusehen, die bei Bedarf überschritten werden kann, aber nicht unterschritten werden darf. Das Gesetz lässt hier keine Ausnahmen zu. Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 4843
sein."Dem Arbeitsschutzausschuss haben 2 Mitglieder des Betriebsrates anzugehören, sofern in dem Betrieb ein Betriebsrat besteht. Bei der Auswahl der zu entsendenden Mitglieder ist der Betriebsrat frei. die Mitgliedschaft im Arbeitsschutzausschuss ist abhängig von der Mitgliedschaft im Betriebsrat; sie erlischt in den in § 24 Abs. 1 BetrVG genannten Fällen. Über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42309
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die ASA Sitzung auch um andere Themen zu erweitern. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) seine Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann.Für die Aufsichtsbehörde muss auch weiterhin erkennbar sein, dass die ASA-Sitzungen in der erforderlichen Anzahl stattgefunden haben.In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43367
Rechtlich ist der Arbeitsschutzausschuss im § 11 ASiG verankert. Zu der Frage, wer außer den Teilnehmern alles Einsicht in das Protokoll nehmen darf, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Protokolle zu veröffentlichen. Je nach behandeltem Thema (z.B. bei Unfalluntersuchungen) könnte es allerdings datenschutzrechtliche ...
Stand: 30.05.2022
Dialog: 29403
Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist "in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden".Ein Betrieb im Sinne des ASiG bzw. der "DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Anhang 1 ist "eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
– Arbeitsschutzausschuss (ASA) Der Arbeitgeber hat nach § 11 ASiG in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Wie ist der in Satz 1 genannte „Betrieb“ definiert?Antwort:Frage 2.4.1 befasst sich ausführlich mit der Definition des „Betriebs“ im Sinne des ASiG.Folgende Regeln verdeutlichen, wann i.d.R. ein ASA zu bilden ist: · ist bei einem Betrieb nach dem BetrVG mit mehr als 20 ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677
nicht gegeben. Falls der Arbeitgeber selber nicht am Ausschss teilnehmen kann, darf er autonom entscheiden, wer ihn vertritt. Bei einer Betriebsgröße von über 1.000 Mitarbeitern stellt sich die Frage, ob der Arbeitsschutzausschuss auf der betrieblichen Ebene stattfinden kann. Dies sollte überprüft werden. ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
in der Gefährdungsbeurteilung erfasst, beurteilt und dokumentiert werden. Somit fallen die Beschäftigten des "Mobile Work" auch unter das Arbeitssicherheitsgesetz und finden damit Berücksichtigung bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem ASiG, nämlich bei der Grundbetreuung, der betriebsspezifischen Betreuung und dem Arbeitsschutzausschuss. Somit sind die Beschäftigten des "Mobile Work" mitzurechnen. ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43937
im Sinne des BetrVG. Erforderlich ist zumindest das Bestehen einer eigenen Leitung, die Weisungsrecht des Arbeitgebers ausübt. Die Anfrage ist zusammenfassend wie folgt zu beantworten: Es ist in jeder selbständigen Einheit (z.B. GmbH) mit mehr als 20 Arbeitnehmern ein Arbeitsschutzausschuß einzurichten. Durch einen einzigen Arbeitsschutzausschuß für eine Holding werden die Anforderungen des § 11 ASiG ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 3971