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Wer erhält das Protokoll der ASA-Sitzung? Wer kann Einsicht in das Protokoll nehmen?

KomNet Dialog 29403

Stand: 30.05.2022

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzausschuss

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Frage:

Wer erhält das Protokoll der ASA-Sitzung? Kann jeder, der möchte Einsicht in das Protokoll nehmen, oder ist das Protokoll nur für die Teilnehmer an der ASA-Sitzung bestimmt?

Antwort:

Rechtlich ist der Arbeitsschutzausschuss im § 11 ASiG verankert. 

Zu der Frage, wer außer den Teilnehmern alles Einsicht in das Protokoll nehmen darf, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Protokolle zu veröffentlichen. Je nach behandeltem Thema (z.B. bei Unfalluntersuchungen) könnte es allerdings datenschutzrechtliche Einwände geben.


Hinweis: Das ASiG verpflichtet nicht, Sitzungsprotokolle zu erstellen. Auch die LASI-Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes( LV 64), sehen ebenfalls keine Pflicht zur Erstellung eines Protokolls vor. In der Regel wird in der Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses die Führung von Sitzungsprotokollen geregelt. Auf die Informationen der BGN mit einer Mustergeschäftsordnung weisen wir hin.