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Wer erhält das Protokoll der ASA-Sitzung? Wer kann Einsicht in das Protokoll nehmen?
KomNet Dialog 29403
Stand: 30.05.2017
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzausschuss
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wer erhält das Protokoll der ASA-Sitzung? Kann jeder, der möchte Einsicht in das Protokoll nehmen, oder ist das Protokoll nur für die Teilnehmer an der ASA-Sitzung bestimmt?
Antwort:
Rechtlich ist der Arbeitsschutzausschuss im § 11 ASiG verankert.
Zu der Frage, wer außer den Teilnehmern alles Einsicht in das Protokoll nehmen darf, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Protokolle zu veröffentlichen. Je nach behandeltem Thema (z.B. bei Unfalluntersuchungen) könnte es allerdings datenschutzrechtliche Einwände geben.