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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen die Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen um umweltrelevante Themen erweitert werden?

KomNet Dialog 43367

Stand: 06.01.2021

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzausschuss

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Frage:

Meine Frage dreht sich um die Definition einer ASA-Sitzung. Die normativ vorgeschriebenen Beteiligten und die anzusprechenden Themen stehen nicht zur Diskussion. Es geht mir darum, ob die ASA um umweltrelevante Themen angepasst werden und dazu die Bezeichnung ASA-Sitzung erweitert werden darf. Bleibt man damit normkonform?

Antwort:

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die ASA Sitzung auch um andere Themen zu erweitern. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) seine Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann.

Für die Aufsichtsbehörde muss auch weiterhin erkennbar sein, dass die ASA-Sitzungen in der erforderlichen Anzahl stattgefunden haben.

In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI ist unter 2.2.24 Frage zu § 11 ASiG – Arbeitsschutzausschuss, Sitzungshäufigkeit folgender Hinweis zu finden:

"Da das ASiG zur Ausgestaltung und Art der ASA-Sitzung über den § 11 hinaus keine weiteren Ausführungen macht, können ASA-Sitzungen in regelmäßige stattfindende Besprechungen integriert werden."