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bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIIDie Pflicht, den Arbeitsschutzausschuss zu bilden und die Teilnehmer einzuladen, obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Gibt sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung, kann diesbezüglich auch eine andere Regelung getroffen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188
am ASA als Mitglieder teilnehmen müssen. Ein unternehmensweiter ASA ist nach § 11 ASiG nicht erforderlich. Er kann jedoch geeignet und unter Umständen sogar erforderlich sein, damit der Arbeitgeber seiner Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG – eine geeignete Organisation für die Zusammenarbeit im Arbeitsschutz zu unterhalten – gerecht wird.“ ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677
1. Ist irgendwo geregelt, wer zur ASA-Sitzung einlädt und wer die Sitzung leitet?Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber oder der von ihm Beauftragte zu den Arbeitsschutzausschusssitzungen einlädt.Der Arbeitgeber ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
Es kann immer nur ein (1) Arbeitgeber an einer Sitzung teilnehmen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich abschließend geregelt. Ziel soll es sein, den Ausschuss übersichtlich zu halten. In diesem Ausschuss können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten werden. Wenn hier zuviele Führungskräfte in der Sitzung wären, ist das Gleichgewicht der Betriebsparteien ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verpflichtet den Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden (§ 11 ASiG). Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Auch aus diesem Grund muss der Arbeitgeber ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
Gemäß § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, der mindestens vierteljährlich zusammentritt und sich ausdem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43153
Eine Krankenstatistik zu erstellen ist ein wichtiges und zwingend erforderliches Instrument, um den Forderungen des § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nachzukommen. Zwar ist die Erstellung dort nicht explizit aufgeführt, jedoch unmittelbare Konsequenz der richtigen Umsetzung des § 3 ArbSchG.Zu § 3 Abs. 1 ArbSchG: Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind vom Arbeitgeber auf ihre Wirksamkeit hin ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2783
Eine direkte Möglichkeit zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit bei Nichterfüllung von § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ist nicht gegeben. Die zuständige Behörde kann jedoch die erforderlichen Pflichten aus diesem Gesetz per Ordnungsverfügung verbindlich anordnen (§ 12 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz). Diese Ordnungsverfügung kann dann, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, mit den Mitteln ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 4363
Einwände geben.Hinweis: Das ASiG verpflichtet nicht, Sitzungsprotokolle zu erstellen. Auch die LASI-Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes( LV 64), sehen ebenfalls keine Pflicht zur Erstellung eines Protokolls vor. In der Regel wird in der Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses die Führung von Sitzungsprotokollen geregelt. Auf die Informationen der BGN ...
Stand: 30.05.2022
Dialog: 29403
Das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG verpflichtet zunächst nicht, Sitzungsprotokolle zu erstellen. Auch die LASI-Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes( LV 64), sehen ebenfalls keine Pflicht zur Erstellung eines Protokolls vor. § 11 ASiG fordert die quartalsmäßige Tagung der Arbeitschutzausschusssitzung, jedoch nicht, ob und wie lange die Aufzeichnungen dieser Sitzungsprotokolle ...
Stand: 05.09.2020
Dialog: 11259
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Grundsätzlich sollten alle genannten Teilnehmer ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
Nein, dies ist nicht zulässig.In § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 43205
Der § 11 Satz 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) trifft hinsichtlich der Zusammensetzung des Ausschusses eine exakte Festlegung: Hinsichtlich der Zahl der Mitglieder aus den einzelnen Personengruppen legt § 11 Satz 2 allerdings nur fest, dass im Ausschuss der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter sowie 2 Betriebsratsmitglieder vertreten sein müssen. Die exakte Zahl der weiteren ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42309
Im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Rahmen der Teilnehmer (dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräft en für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) des Arbeitsschutzausschußes benannt.Wenn der Arbeitgeber als sicherheitstechnische ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42352
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieureund andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
aus:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei von Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch/SGB VII.Auf die Anforderungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch/SGB IX zur beratenden Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
Ja, es muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Eine Ausnahme ist in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- nicht vorgesehen. Hier heißt es:"Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 24360
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses sind in § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Hier heißt es: "Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 19901
Gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Zu den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gehören danach:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- Betriebsärzte,- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragte nach § 22 ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952