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Welche rechtliche Bedeutung hat es, wenn keine Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen stattfinden?
KomNet Dialog 4363
Stand: 27.01.2016
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzausschuss
Frage:
Welche rechtliche Bedeutung hat es wenn Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses nicht stattfinden? Nach meinem Kenntnisstand ist das Nichtabhalten derartiger Sitzungen nicht bußgeldbewährt? Wenn ich mit meiner Ansicht richtig liege, würde es bedeuten, dass das Nichtbeachten der Sitzungen rechtlich ins Leere läuft!
Antwort:
Eine direkte Möglichkeit zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit bei Nichterfüllung von § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ist nicht gegeben. Die zuständige Behörde kann jedoch die erforderlichen Pflichten aus diesem Gesetz per Ordnungsverfügung verbindlich anordnen (§ 12 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz). Diese Ordnungsverfügung kann dann, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, mit den Mitteln des Verwaltungszwangs (z.B. Zwangsgeld) umgesetzt werden.
Weiterhin kann die Nichterfüllung einer rechtskräftigen, vollziehbaren Anordnung nach § 20 Arbeitssicherheitsgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.