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Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die ASA Sitzung auch um andere Themen zu erweitern. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) seine Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann.Für die Aufsichtsbehörde muss auch weiterhin erkennbar sein, dass die ASA-Sitzungen in der erforderlichen Anzahl stattgefunden haben.In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43367
SozialgesetzbuchDie vom Betriebsrat bestimmten Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses müssen dem Betriebsrat angehören, die Mitgliedschaft in Ausschüssen -wie dem von Ihnen genannten Arbeits- und Gesundheitsausschuss- ist nach dem ASiG nicht erforderlich.Wenn der Betriebsrat trotz Einladung nicht an der ASA-Sitzung teilnimmt, sollten zunächst die Gründe hierfür erfragt werden. Grundsätzlich sollten alle genannten ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
an den ASA-Sitzungen teilnehmen, auch der Betriebsrat. Mit der Teilnahme des Betriebsrates an den ASA-Sitzungen wollte der Gesetzgeber die Belange der betrieblichen Mitbestimmung berücksichtigen, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und insbesondere im § 89 BetrVG geregelt sind. Das ASiG trifft keine Regelung, wie im Falle der Nichtteilnahme eines der Mitglieder des ASA zu verfahren ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
des alternativen Betreuungsmodells ist die Einrichtung eines ASA im entsprechend geänderten Teilnehmerkreis erforderlich.Da das ASiG zur Ausgestaltung und Art der ASA-Sitzung über den § 11 hinaus keine weiteren Ausführungen macht, können ASA-Sitzungen in regelmäßige stattfindende Besprechungen integriert werden."Somit wäre es unter bestimmten Umständen auch mal möglich, dass nicht alle Mitglieder ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 43205
für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuchzusammensetzt.In den LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI wird unter der Nummer 2.2.25 die Frage, ob es zulässig ist, den ASA als Videokonferenz zu gestalten, wie folgt beantwortet:"Eine bestimmte Form der Teilnahme an einer Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA-Sitzung) ist nicht gesetzlich ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43153
Grundsätzlich hat der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei Bedarf zusammenzutreten. Der § 11 Satz 4 des Arbeitssicherheitsgesetzes, nachdem der ASA mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt, ist als eine Mindestforderung anzusehen, die bei Bedarf überschritten werden kann, aber nicht unterschritten werden darf. Das Gesetz lässt hier keine Ausnahmen zu. Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 4843
Rechtlich ist der Arbeitsschutzausschuss im § 11 ASiG verankert. Zu der Frage, wer außer den Teilnehmern alles Einsicht in das Protokoll nehmen darf, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Protokolle zu veröffentlichen. Je nach behandeltem Thema (z.B. bei Unfalluntersuchungen) könnte es allerdings datenschutzrechtliche Einwä ...
Stand: 30.05.2022
Dialog: 29403
Aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) § 178 gehen die Rechte eindeutig hervor. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht an allen ASA-Sitzungen beratend teilzunehmen. Das macht auch Sinn, da sich ja oft nicht im Voraus klären lässt, ob Themen, die Schwerbehinderte betreffen, behandelt werden oder sich ein Punkt in der ASA ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 10431
. Sinn und Zweck des ASiG ist, dass Arbeitsschutzmaßnahmen mit einem „möglichst hohen Wirkungsgrad“ „vor Ort“ am Arbeitsplatz ergriffen werden. Daraus ergibt sich gemäß § 11 ASiG die Pflicht des Arbeitgebers, für jeden Betrieb einzeln einen ASA einzurichten. Der Sinn und Zweck legt es auch nahe, dass die Sitzungen des jeweiligen ASA örtlich im Einzelbetrieb stattfinden. Betriebsspezifische Lösungen ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677
dem Arbeitsschutzausschuss angehören. Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob er eine Person beauftragt, die ihn auf Dauer oder in einzelnen Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen vertritt. Der Arbeitgeber kann zu seinem Beauftragten im Arbeitsschutzausschuss nicht den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Sicherheitsbeauftragten bestimmen. Nimmt der Arbeitgeber oder sein Beauftragter ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
Es ist richtig, dass der Arbeitsschutzausschuss sich nur aus den im § 11 ASiG genannten Personen zusammensetzt. Dies heißt aber nicht, dass nicht zu einzelnen Sitzungen Gäste eingeladen werden dürfen. Es ist sinnvoll, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt, in der entsprechende Regelungen getroffen werden können.Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 43020
Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Zu den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gehören danach:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- Betriebsärzte,- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragte nach § 22 des S ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952
1. Ist irgendwo geregelt, wer zur ASA-Sitzung einlädt und wer die Sitzung leitet?Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber oder der von ihm Beauftragte zu den Arbeitsschutzausschusssitzungen einlädt.Der Arbeitgeber ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
für eine Beauftragung zur Teilnehme an den Sitzungen nur Beschäftigte des Betriebes in Frage kommen bzw. nur solche Personen, die sich mit den Betriebsverhältnissen auskennen.Eine Beauftragung von Betriebsärzten, Fachkräften oder Sicherheitsbeauftragten ist ausgeschlossen. Neben dem Arbeitgeber oder dem von ihm Beauftragten können keine weiteren der Arbeitgeberseite zuzurechnenden Personen im Ausschuss vertreten ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42309
Beauftragung des BR-Vorsitzenden zur Teilnahme an den ASA-Sitzungen als Vertreter des Arbeitgebers würde ein Interessenskonflikt darstellen.Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk wird von der DGUV angeboten. ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
bei Fragestellungen, die er nicht lösen kann, externe Hilfe anzufordern, siehe auch DGUV Vorschrift 2 Anlage 3. Dies fällt unter die besonderen Anlässe, eine ASA-Sitzung ist hier aber kein besonderer Anlass.Spezialistenrat muss – sobald nötig – extern eingeholt werden. Diese Voraussetzungen berücksichtigt das Unternehmermodell. Der unternehmerischen Eigenverantwortung kommt eine besondere Bedeutung zu.Hinweis:Das ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42352
Das Seearbeitsgesetz sieht in § 115 vor, dass auf Schiffen unter deutscher Flagge, die mit fünf oder mehr Besatzungsmitgliedern besetzt sind, ein Schiffssicherheitsausschuss zu bilden ist. Der Schiffssicherheitsausschuss setzt sich zusammen aus dem Kapitän, einem Mitglied der Bordvertretung sowie dem Sicherheitsbeauftragten und muss mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten.Dies ist eine Re ...
Stand: 07.08.2018
Dialog: 42392
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist auf der betrieblichen Ebene zu bilden. Der Betriebsbegriff ist nicht im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) definiert und entspricht laut Rechtsprechung im Wesentlichen demjenigen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). „Betrieb im Sinne des ASiG" ist also weitgehend gleichbedeutend ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43072
Eine direkte Möglichkeit zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit bei Nichterfüllung von § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ist nicht gegeben. Die zuständige Behörde kann jedoch die erforderlichen Pflichten aus diesem Gesetz per Ordnungsverfügung verbindlich anordnen (§ 12 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz). Diese Ordnungsverfügung kann dann, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, mit den Mitteln des Verwal ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 4363
Ein Betrieb im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinne. Es besteht eine enge sachlich - rechtliche Verknüpfung des ASiG mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (z.B. 8a Ru 106/79) ist ein Betrieb im Sinne des ASiG weitgehend gleichbedeutend mit dem Begrif ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 3971