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Es ist nicht zwingend erforderlich, eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigten.In § 19 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Ar ...
Stand: 31.10.2022
Dialog: 42650
Beschäftigten und für die sicherheitstechnische und die arbeitsmedizinische Betreuung.Zusätzlich hat der Entleiher die bei ihm beschäftigten Zeitarbeitnehmer bei der Ermittlung der notwenigen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung für seinen Betrieb nach der für ihn geltenden DGUV Vorschrift 2 zu berücksichtigen.Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 42409
Die von von Ihnen dargestellte Verfahrensweise ist bei Kenntnis der berufsgenossenschaftlichen Regelungen nicht zulässig.Anzuwendende Vorschrift ist die DGUV V2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Anzuwenden sind die in der Anlage 2 genannten Zahlen. Sie finden die Werte in dieser Veröffentlichung auf Seite 8: https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln/dguv ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 23406
sind zu beachten. Wenn die arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Gemeinschaftseinrichtung wahrgenommen wird, muss der einzelne konkret tätig werdende Betriebsarzt nicht namentlich benannt werden. Eine Gemeinschaftseinrichtung ist ein überbetrieblicher betriebsärztlicher (oder sicherheitstechnischer) Dienst gemäß § 19 ASiG. Bei der Inanspruchnahme dieser Dienste wird der Bestellungsvertrag zwischen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4538
der Anwendung der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert. Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 19647
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" geregelt. Wenn der Träger der katholischen Ordensschule das Bistum ist, würde die Ordensschule sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch über den Vertragspartner des Bistums betreut werden. Liegt eine freie Ordensträgerschaft vor, müssen die Verantwortlichen die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung selbständig sicherstellen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12000
Ja, es ist möglich, dass sich zwei Dienstleister die sicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens nach DGUV Vorschrift 2 teilen. ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15030
dem Moment, in dem sie einen abhängig Beschäftigten angestellt haben, dazu verpflichtet, die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Ebenso gilt die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ab dem ersten Beschäftigten. Beides ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dabei ist zu beachten, dass es sich um zwei verschiedene Pflichten handelt. Beide ...
Stand: 02.03.2023
Dialog: 43745
Ihre Auffassung ist korrekt. In dem Merkblatt ''Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland'' der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland der DGUV ist unter dem Punkt 7.4 "Sicherstellung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung" folgendes nachzulesen:"Die Verpflichtung, alle organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die es den Betriebsärzten ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 42981
In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
und 3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und die Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen. Eine betriebsärztliche Betreuung kann demnach schon ab 1 Beschäftigten vorgeschrieben sein. Einzelheiten zur betriebsärztlichen (und sicherheitstechnischen) Betreuung finden sich in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 ...
Stand: 12.07.2012
Dialog: 16623
und sicherheitstechnische Betreuung in den Behörden und Betrieben des Bundes (BsiB-AVwV) erlassen.Fazit:Um einen gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewährleisten, ist auf die DGUV Vorschrift 2 zurückzugreifen und dementsprechend sind auch die Beamten in die Ermittlung der Betreuungszeiten einzubeziehen.Hinweis:Auf die Anwendungshilfe der Unfallversicherung Bund und Bahn ...
Stand: 09.10.2023
Dialog: 29238
für Arbeitssicherheit und für den Arbeitsmediziner anfallen. Diese Zeiten wären im betriebsspezifischen Teil der Betreuung zu berücksichtigen. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 16.02.2017
Dialog: 24184
untersteht. Sie nimmt somit eine koordinierende Funktion zwischen Betriebsleiter und den weiteren Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung der Aufgaben nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 wahr. Wenn sich ein Betrieb entscheidet, im Rahmen der Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit einzusetzen, so ist die Arbeitszeit ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15333
Zur Grundbetreuung gehört u. a. die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention (Aufgabenfeld 2 der Grundbetreuung). Zu dieser Aufgabe gehören auch Vorschläge zur ergonomischen Arbeitsgestaltung (s. Anhang 3, Ziffer 2.1 und 2.2). Wenn also grundlegende Beratungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltu ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19466
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte nehmen im Betrieb eine Sonderstellung ein. Sie sind in der Lage, unbeirrt von etwaigen Gegenmeinungen das zu verlangen, vorzuschlagen, zu beanstanden usw., was im Interesse der Gesundheit und Sicherheit erforderlich ist. Sie können also nicht gezwungen werden, bestimmte Ansichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzunehm ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
Nach § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- gilt: Ein Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation über die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Beabsichtigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nach dem neuen Ausbildungskonzept (seit ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12077
, bei mehreren Fachkräften für Arbeitssicherheit aber eher unpraktikabel, da bei Änderungen auch stets alle Bestellungen geändert werden müssten.In jedem Fall muss gewährleistet werden, dass den jeweiligen Fachkräften für Arbeitssicherheit die Aufgaben im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung für alle Beteiligten zweifelsfrei zugeordnet sind.Der Abteilungsleiter darf nur dann Vorgesetzter der Fachkräfte ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 14068
der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben“. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, von dem überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst die vertraglich vereinbarten Berichte anzufordern. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann den Arbeitgeber im Rahmen ihrer beratenden ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 1415
Ziel der Arbeitsschutzgesetzgebung ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (§ 1 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Bei der Frage, wer als Beschäftigter zählt, sagt das Arbeitsschutzgesetz (§ 2 Abs.1 Nr.5), dass hierunter auch arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs.1 Arbeitsgerichtsgese ...
Stand: 17.02.2014
Dialog: 20404