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Unterliegen nach China entsandte Beschäftigte der sicherheitstechnischen Betreuung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes?

KomNet Dialog 42981

Stand: 16.01.2020

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsmedizinische / sicherheitstechn. Betreuung

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Frage:

Mitarbeiter unserer Unternehmensgruppe wurden nach China entsandt auf unbestimmte Zeit. Da diese weder selbständig noch Unternehmer sind, unterliegen diese nach meinem Verständnis der sicherheitstechnischen Betreuung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Ist diese Auffassung korrekt?

Antwort:

Ihre Auffassung ist korrekt. In dem Merkblatt ''Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland'' der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland der DGUV ist unter dem Punkt 7.4 "Sicherstellung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung" folgendes nachzulesen:


"Die Verpflichtung, alle organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die es den Betriebsärzten, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen, gilt unverändert auch für Arbeitsplätze im Ausland."