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Ist es möglich das zwei Dienstleister sich die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 des Unternehmens teilen?
KomNet Dialog 15030
Stand: 27.06.2019
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsmedizinische / sicherheitstechn. Betreuung
Frage:
Ist es möglich, dass zwei Dienstleister sich die sicherheitstechnische Betreuung des Unternehmens teilen? Z. B. übernimmt einer die Grundbetreuung, der andere den betriebsspezifischen Teil. Darüber hinaus ist natürlich noch ein Betriebsarzt beauftragt.
Antwort:
Ja, es ist möglich, dass sich zwei Dienstleister die sicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens nach DGUV Vorschrift 2 teilen.