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Wie berechnen sich die Einsatzzeiten für die arbeitsmedizinische/sicherheitstechnische Betreuung in Reedereibetrieben?

KomNet Dialog 23406

Stand: 23.03.2018

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsmedizinische / sicherheitstechn. Betreuung

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Frage:

Kann ich in einem Reedereibetrieb bei der Berechnung der Einsatzzeiten, für Sifa und Betriebsarzt, die Mitarbeiter an Bord und in der Verwaltung voneinander trennen? (Mitarbeiter an Bord 1,5 Stunden und Mitarbeiter im Büro 0,5 Stunden)

Antwort:

Die von von Ihnen dargestellte Verfahrensweise ist bei Kenntnis der berufsgenossenschaftlichen Regelungen nicht zulässig.


Anzuwendende Vorschrift ist die DGUV V2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Anzuwenden sind die in der Anlage 2 genannten Zahlen. Sie finden die Werte in dieser Veröffentlichung auf Seite 8: https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/downloads/wz_liste.pdf


Dort wird für die Wirtschaftsklasse (WZ) 50.2, die der Gruppe II zugeordnet ist, eine Einsatzzeit für jeden Mitarbeiter von 1,5 Stunden gefordert. Eine Unterscheidung nach Einsatzort, also Bürotätigkeit oder eine Arbeit als Besatzungsmitglied, erfolgt nicht.


Historisch gab es früher eine Regelung, bei der für Schiffsbesatzungen noch 150 Minuten und für "Landvolk" 10 Minuten zu leisten waren. Daraus wurde dann ein Durchschnitt von 1,5 Stunden pro Person gebildet. Daraus erreichnet sich dann die Grundbetreuung.