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des Gesundheitsschutzes unterstützen und beraten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte können als interne Mitarbeiter oder externe Personen beschäftigt werden. Ebenso kann ein überbetrieblicher Dienst bestellt werden. Hinweis: Ein Betrieb im Sinne des ASiG bzw. der DGUV Vorschrift 2, Anhang 1 "Betriebsbegriff" ist eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14140
, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen, gilt unverändert auch für Arbeitsplätze im Ausland." ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 42981
Die Gefährdungsbeurteilung ist als Prozess zu verstehen. Das bedeutet, dass sie nicht in einem Jahr gemacht wird und dann für längere Zeit unangetastet bleibt. Vielmehr muss sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen den Unternehmer und die betrieblichen Vorgesetzten, die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19978
es eine Fachkraft für den Bordbetrieb und eine für den Seebetrieb gab, existiert nicht mehr. Jetzt muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, die an Bord durch Sicherheitsbeauftragte unterstützt wird. Link: http://www.deutsche-flagge.de/de/sicherheit/arbeitssicherheit/fachkraft-arbeitssicherheit Für die Frage nach den Betreuungszeiten ist nicht das Arbeitsschutzgesetz anzuwenden sondern ...
Stand: 17.03.2015
Dialog: 23364
In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
der Abteilung ergeben. Dabei ist wesentlich, dass entweder der Leiter des Betriebes die zwischen den Fachkräften für Arbeitssicherheit aufzuteilenden Aufgaben direkt selber vornimmt oder diese Aufgabenverteilung über die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgenommen wird. Diese Klarstellung muss der Leiter des Betriebes vornehmen. Eine Aufgabenverteilung in der Bestellung ist zwar prinzipiell möglich ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 14068
Weisungen schnellstmöglich selbst bewirken und durchsetzen kann. Darüber hinaus wird durch die Herausnahme aus der Linienorganisation der Gefahr vorgebeugt, dass Vorgesetzte unterer Führungsebenen durch Anweisungen die Unabhängigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte einschränken. § 8 Abs. 2 ASiG vermeidet von vornherein solche denkbaren Konfliktlagen.Leiter des Betriebes muss ...
Stand: 04.04.2022
Dialog: 14082
auftraggebendem Betrieb und dem auftragnehmenden überbetrieblichen Dienst abgeschlossen, ohne dass z. B. der Betriebsarzt namentlich genannt wird. Der überbetriebliche Dienst muss dann gewährleisten, dass er entsprechend ausgebildete und qualifizierte Betriebsärzte in ausreichender Zahl beschäftigt, um seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den auftraggebenden Betrieben nachkommen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4538
dem Leiter des Betriebes unterstellt) werden in den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen festgelegt. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss der Arbeitgeber letztlich eigenverantwortlich entscheiden, ob/wie er überbetriebliche Betriebsärzte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Organigramm darstellt. Gleichwohl sind übertriebliche arbeitsmedizinische/sicherheitstechnische Dienste in betriebsüblicher ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14031
und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit für deren Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - (März 1994)" ausgeführt:3. Sachliche AnforderungenDie sachliche Ausstattung muss eine wirksame, umfassende Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsfachkräfte bzw. der externen Dienste nach dem Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG - ermöglichen.Dazu gehören im Betrieb bzw. in externen Diensten- ausreichende ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 23449
Nach § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz kann der Arbeitgeber - wenn in einem Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind - eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen; diese Fachkraft untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebes.Es ist nicht zulässig, die anderen Fachkräfte für Arbeitssicherheit sonstigen Vorgesetzten zu unterstellen, weil dies dem Sinn ...
Stand: 07.01.2024
Dialog: 4749
einzunehmen oder abzulehnen. Sie sollen ihre Fachkunde unabhängig, frei von fachlichen Weisungen, anwenden. Dies garantiert ihnen § 8 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Sind in einem Betrieb (hier: Bedarfsträger) mehrere Sicherheitsfachkräfte tätig, muss die leitende Sicherheitsfachkraft für die Koordnination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, insbesondere ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
gemacht, wo diese Einsatzzeiten verbracht werden müssen. Bei Aufgaben, die keine Anwesenheit im Betrieb erfordern (z.B. Verfassen von Berichten oder Dokumentationen), spricht u.E. nichts dagegen, dass diese im Home Office getätigt werden. Ein Schlüssel in Bezug auf die Mindesteinsatzzeiten im Betrieb ist uns nicht bekannt. Dies ergibt sich aus den Aufgaben. ...
Stand: 21.04.2022
Dialog: 42434
Grundsätzlich ist ab einem Beschäftigten ein Betriebsarzt zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes ergibt sich aus § 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 der Unfallversicherungsträger. Die Betreuungskonzepte nach der DGUV Vorschrift 2 werden u. a. in der Handlungshilfe "Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis" näher erläutert. ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22467
ASiG mitzubestimmen). • Der Arbeitgeber, der einen externen Dienst mit der Aufgabenwahrnehmung verpflichtet (dabei ist der Betriebs-/Personalrat nach § 9 Abs. 3 ASiG zu hören), muss mit diesem Dienst einen schriftlichen Vertrag abschließen. Bei der Verpflichtung eines externen Dienstes muss der schriftliche Vertrag die nachfolgenden weiteren Regelungen enthalten: • erforderliche Fachkunde ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 18265
Konkrete Angaben, bis wann ein Tätigkeitsbericht abgeben werden muss, sind nicht vorgesehen.In der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist hierzu in § 5 Bericht nachzulesen:Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben ...
Stand: 23.03.2024
Dialog: 18705
Ja, die Teilnahme an den ASA-Sitzungen gilt für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte als Einsatzzeit im Sinne der DGUV Vorschrift 2. Sie wird entsprechend den Ausführungen in der DGUV Vorschrift 2 der Grundbetreuung zugerechnet.§ 11 des Arbeitsschutzgesetzes fordert, dass in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42381
somit nach dem Willen des Gesetzgebers ohne Weisungs- und Anordnungsbefugnisse.Eine Sicherheitsfachkraft muss nach § 8 Abs. 2 ASiG in ihrer Beratungsfunktion weisungsfrei sein. Dies ist bei gleichzeitiger Rollenausfüllung als Führungskraft nicht möglich. Sie kann schwerlich sich als Führungskraft in Fragen der Arbeitssicherheit selber beraten.Fachkräfte können zwar zusätzlich zu ihren Aufgaben ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 19647
In den FAQs zur DGUV Vorschrift 2 „ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der VBG heißt es unter Frage 9 "Wie werden für die Berechnung der Grundbetreuung Teilzeit- und Saisonkräfte berücksichtigt?" wie folgt:"Teilzeit- und Saisonkräfte werden bei der Berechnung der Grundbetreuung anteilig berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 44072
Der in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 gegebene Hinweis zur Feststellung der Zahl der Versicherten (Beschäftigten) bezieht sich nur auf die Ermittlung der Betriebsgröße für die Wahl des Betreuungsmodels (Abgrenzung Anlagen 1, 2, 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2). Siehe auch http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/index.jsp. Die in der Grundbetreuung einerseits und dem b ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12364