Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wie ist eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Unternehmensorganisation einzugliedern? Welche Rolle darf ihr dabei zugewiesen werden?

KomNet Dialog 4749

Stand: 07.01.2020

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsmedizinische / sicherheitstechn. Betreuung

Favorit

Frage:

Wie ist eine leitende Sicherheitsfachkraft normalerweise in die Unternehmensorganisation einzugliedern? Welche Rolle darf ihr dabei zugewiesen werden?

Antwort:

Nach § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz kann der Arbeitgeber - wenn in einem Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind - eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen; diese Fachkraft untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebes.


Es ist nicht zulässig, die anderen Fachkräfte für Arbeitssicherheit sonstigen Vorgesetzten zu unterstellen, weil dies dem Sinn des Absatzes 2 widerspräche. Dieser Absatz soll sicherstellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit insgesamt dem für den Arbeitsschutz des Betriebes verantwortlichen Leiter unterstellt werden. Dies erfordert, dass die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit Vorgesetzter seiner Fachkollegen ist. Als Vorgesetzter kann die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit den unterstellten Fachkräften für Arbeitssicherheit Weisungen erteilen. Diese Weisungen dürfen sich jedoch nicht auf die Anwendung der Fachkunde beziehen. Abs. 1 Satz 1 des § 8 des Arbeitssicherheitsgesetz gilt uneingeschränkt auch im Verhältnis der Fachkräfte für Arbeitssicherheit untereinander.

Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit muss aber für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, insbesondere der vorgeschlagenen Maßnahmen, sorgen.


Hinweis:

Auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 15. Dez. 2009 (9 AZR 769/08) weisen wir hin