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Wird für einen Betrieb mit 17 Beschäftigten (Lager und Versand von Wälzlagern) eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt benötigt?

KomNet Dialog 22467

Stand: 27.01.2026

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsmedizinische / sicherheitstechn. Betreuung

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Frage:

Wird für einen Betrieb mit 17 Beschäftigten (Lager und Versand von Wälzlagern) eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt benötigt?

Antwort:

Grundsätzlich ist ab einem Beschäftigten eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung einer Betriebsärztin/ eines Betriebsarztes ergibt sich aus § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 der Unfallversicherungsträger.


Die Betreuungskonzepte nach der DGUV Vorschrift 2 werden u. a. in der Handlungshilfe "Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis" näher erläutert.